Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt
- Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
- Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Voraussetzungen
Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Vordruck Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Rechtsgrundlage
§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Die Vordrucke sind auf dem Formularcenter des Bundesfinanzministeriums https://www.formulare-bfinv.de/ aufrufbar. Seit dem 1.Oktober 2021 kann die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft auch elektronisch auf Mein ELSTER unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/elevwiederaufnahmeehe übermittelt werden. Voraussetzung ist ein ELSTER -Zertifikat.
Rechtsbehelf
Sie können Einspruch erheben.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse
- mehr ... ...
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Hauptarbeitgeber zuordnen
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
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