Eine Zusatzrente im Alter

In der Kreisverwaltung sind die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verbeamtet, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie unterscheiden sich von den Beamtinnen und Beamten in einigen Punkten, zum Beispiel sind sie wie normale Arbeitnehmende in die gesetzliche Sozialversicherung eingebunden.

 

Wenn dann der wohlverdiente Ruhestand ansteht, erhalten sie die normale gesetzliche Altersrente. Aber zusätzlich gibt es ein spezielles Versorgungssystem analog zur betrieblichen Altersvorsorge! Das bedeutet, die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst haben über eine Pflichtversicherung Anspruch auf eine ordentliche Zusatzrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.