Fragen und Antworten rund um den Pflegestützpunkt Emsland

 

Was macht der Pflegestützpunkt Landkreis Emsland?

Der Pflegestützpunkt bietet emslandweit Beratungen zum Thema Pflege an und berät und informiert über
- die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und anderer Kostenträger,
- ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote,
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige,
- Pflegeorganisation.


Wer kann eine Beratung beim Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen?

Der Pflegestützpunkt ist eine Anlaufstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen sowie Angehörige und Betreuer. Zudem arbeiten wir mit den emsländischen Organisationen und Institutionen im Pflegebereich zusammen. Aber auch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich können sich an uns wenden.


Fallen Kosten für eine Beratung an?

Die Beratung ist kostenlos, individuell, vertraulich und unabhängig.


Ich benötige laut meiner Pflegekasse einen Beratungseinsatz, um mein Pflegegeld weiterhin ausgezahlt zu bekommen. Berät mich der Pflegestützpunkt auch hierzu?

Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen die ambulanten Pflegedienste, nicht der Pflegestützpunkt. Eine Auflistung der ambulanten Pflegedienste im Emsland finden Sie hier.


Kann ich mich auch ohne einen Pflegegrad präventiv beraten lassen?

Ja. Beraten lassen können sich alle Interessierten. Auch ohne Pflegegrad.


Ich bin privat pflegeversichert. Kann ich mich im Pflegestützpunkt beraten lassen?

Der Pflegestützpunkt Landkreis Emsland berät zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Da sich die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung unterscheiden können, hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. eine eigene und unabhängige Beratungsstelle eingerichtet. Privatversicherte wenden sich für eine Pflegeberatung aus diesem Grund an Compass Private Pflegeberatung.


Was passiert mit meinen persönlichen Daten, wenn ich eine Pflegeberatung in Anspruch nehme?

Die persönlichen Daten werden nur mit Einwilligung schriftlich aufgenommen und bearbeitet. Wenn keine Einwilligung vorliegt oder ausgesprochen wurde, behandeln wir Ihre Daten anonym. Die Aufnahme Ihrer Daten dient jedoch der individuellen und vor allem zielgewandten Beratung, insbesondere im Falle einer längeren Begleitung.


Ist eine persönliche Beratung bei mir zuhause oder in meinem Wohnort möglich?

Auf Wunsch und bei Bedarf findet die Pflegeberatung bei Ihnen zuhause statt. Seit 2024 bieten wir außerdem Sprechstunden in emsländischen Städten und Gemeinden direkt vor Ort an. Wo die nächste Sprechstunde in Ihrer Nähe stattfindet, sehen Sie hier.


Kann ich mich auch zum Thema Demenz beraten lassen?

Ja. Das Demenz-Servicezentrum ist an den Pflegestützpunkt gekoppelt. Das heißt wir informieren und beraten auch zu wohnortnahen Hilfs- Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz und deren Angehörige.


Wann sind die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegebeduerftigkeit)


Wie erhalte ich Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen erhalten Sie von der Pflegeversicherung. Dazu stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.


Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit?

Über die aktuellen Leistungen im Detail beraten wir Sie gerne innerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die aktuellen Pflegeleistungen außerdem als Broschüre zusammengefasst. Diese finden Sie hier.


Warum finanziert die Pflegeversicherung nicht alle Kosten?

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 nach einer langen gesellschaftlichen Debatte als Teilabsicherung des Pflegerisikos eingeführt und finanziert. In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse. Der Eigenanteil der Pflegekosten muss selbst finanziert werden.


Was passiert, wenn ich den Eigenanteil der Pflegekosten nicht mehr leisten kann?

Können Sie den Eigenanteil an Pflegekosten nicht (mehr) aufbringen, dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Landkreis Emsland zu stellen. Die „Hilfe zur Pflege“ ist eine Leistung der Sozialhilfe.


Wie finde ich eine Pflegefachkraft für die ambulante Pflege zuhause?

Eine Auflistung der ambulanten Pflegedienste im Emsland finden Sie hier.


Wie finde ich ein passendes Pflegeheim?

Eine Auflistung der vollstationären Einrichtungen und sol. Kurzzeitpflege im Emsland finden Sie hier. Sie können alternativ das Pflegeportal Weser-Ems nutzen.


Wie finde ich eine Haushaltshilfe?

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen ambulante Pflegedienste sowie Dienstleister der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote. Sie können dafür den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ aufwenden, der Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.


Ich bin pflegebedürftig und möchte in meiner Wohnung/meinem Haus wohnen bleiben. Welche Möglichkeiten gibt es, mein Wohnumfeld an die Pflegebedürftigkeit anzupassen?

Die Pflegekassen können eine Anpassung des Wohnumfeldes mit einem finanziellen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme fördern (§ 40 SGB XI). Aber auch Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Badewannenlifter etc.) können Ihren Alltag im eigenen Zuhause erleichtern. Für eine Beratung zu diesem Thema sprechen Sie den Pflegestützpunkt an.


Ich benötige einen rechtlichen Betreuer, der meine rechtlichen Angelegenheiten klärt, weil ich dazu nicht in der Lage bin. An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen rund um die rechtliche Betreuung wenden Sie sich an die Betreuungsstelle des Landkreis Emsland. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.


Ich habe eine psychische Erkrankung und benötige Beratung/Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen rund um die psychische Gesundheit wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreis Emsland. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

 

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