Betreuungsstelle beim Landkreis Emsland
Unterstützung von Erkrankten, Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigungen
Derzeit leben im Landkreis Emsland rund 4.800 Erkrankte, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf Hilfe angewiesen sind. Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um die Unterstützung der hilfsbedürftigen Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Sie werden von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten unterstützt. Der Betreuer/die Betreuerin unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und kann diesen vertreten, soweit dies zur Besorgung der Angelegenheiten erforderlich ist. Der Betreuer nimmt dabei die Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen.
Die rechtliche Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen und durch das Betreuungsorganisationsgesetz vom 4. Mai 2021 reformiert. Die Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten eingerichtet. Diese legen auch die Aufgabenbereiche fest, in denen die Betreuerin oder der Betreuer den Betreuten / die Betreute dabei unterstützt die Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen oder aber - soweit erforderlich - die rechtliche Vertretung für die hilfsbedürftige Person übernimmt.
Die Betreuungsstelle des Landkreises Emsland sucht weitere Berufsbetreuer, die auf Wunsch der oder des Betroffenen oder von Amts wegen eingesetzt werden. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Emsland wird im Betreuungsverfahren vom Gericht regelmäßig um den Vorschlag einer geeigneten Betreuungsperson gebeten. Sie ist auch verantwortlich für ein ausreichendes Angebot an geeigneten und qualifizierten Berufsbetreuern.
Bei der Betreuerauswahl spielt der Wunsch des oder der Betroffenen eine zentrale Rolle. Um den Wünschen der Betroffenen auch zukünftig gerecht werden zu können, sucht die Betreuungsbehörde des Landkreises Emsland engagierte Personen mit einem abgeschlossenen Studium insbesondere im Bereich Sozialarbeit/ -pädagogik oder der Rechtswissenschaften. mit der Befähigung zum Richteramt. Alternativ sollte die Bereitschaft bestehen, einen Sachkundelehrgang zu absolvieren, der seit dem 01.01.2023 für die Tätigkeit als Berufsbetreuer/Berufsbetreuerin erforderlich ist.
Personen, die sich eine selbständige Tätigkeit als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer vorstellen können, erhalten weitere Informationen beim Landkreis Emsland unter der Telefonnummer 04962 501-3166 oder 05931 44-1133 sowie im Internet unter www.emsland.de/betreuungsstelle.
Was sind die Anforderungen an eine/n Berufsbetreuer/in?
Fachlich:
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt oder
- Nachweis der Sachkunde durch Sachkundelehrgang gemäß § 6 Betreuerregistrierungsverordnung oder
- ersatzweise anderweitiger Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Betreuerregistrierungsverordnung
Persönlich:
- Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, seine Aufgaben als rechtlicher Betreuer, insbesondere diejenigen, die sich aus § 1821 BGB ergeben, erfüllen zu können.
Förderlich sind:
- eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Fähigkeit zur Empathie, Durchsetzungsvermögen und Rollenklarheit
- Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen
- Fähigkeit, auch in Konfliktsituation zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen
- hohe Frustrationstoleranz
- Bereitschaft mit anderen Diensten zu kooperieren
- Lebenserfahrung
Was bietet die Tätigkeit als Berufsbetreuer/in?
- Freiberufliche Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit (mindestens halbe Stelle wünschenswert)
- eigenständige Arbeitseinteilung
- regelmäßiger Austausch mit anderen Berufsbetreuer/innen
- pauschale Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
Berufliche Betreuer müssen nach § 1816 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit §§ 19 Abs. 2, 24 Betreuungsorganisationsgesetz als solche bei der Stammbehörde der Betreuungsstelle registriert werden.
Für die Bewerbung sind einzureichen:
- Schriftliche Interessensbekundung
- Lebenslauf
- Diplom-Zeugnisse / Ausbildungsnachweise / Sachkundenachweis
- Nachweise über Fort- und Weiterbildung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs.5 BZRG zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
- Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren eröffnet ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Mitteilung über den zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beabsichtigen beruflichen Betreuertätigkeit mit Vertretungsregelung
Zur Feststellung der Eignung wird mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch geführt.
Im weiteren Registrierungsverfahren wird der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres erforderlich.
Kontaktdaten:
Landkreis Emsland
Fachbereich Gesundheit
Betreuungsstelle
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Ansprechpartner:
Frau Ahrens, Telefon: 04962 501-3166
Frau Lammers, Telefon: 0591 84-3310
Frau Upadek, Telefon: 05931 44-1133
Herr Ehlers, Telefon: 05931 44-1191
E-Mail: betreuungsstelle@emsland.de