Häufige Fragen zum Unterrichtsausfall
Wer entscheidet auf welcher Grundlage über einen Unterrichtsausfall?
In Niedersachsen entscheiden die Landkreise für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen im jeweiligen Kreisgebiet über den Unterrichtsausfall, im Emsland also Landrat Burgdorf als Kopf der emsländischen Kreisverwaltung. Hat der Schulunterricht bereits begonnen, ist die Schulleitung zuständig, über eine vorzeitige Beendigung zu entscheiden.
Grundlage für die Entscheidungsbefugnis des Landkreises ist der Erlass „Unterrichtsorganisation“ des Niedersächsischen Kultusministeriums aus 2021. Ziel der Regelung ist es, Schülerinnen und Schüler vor Gefahren auf dem Schulweg zu schützen. In diesem Zuge hat das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (früher Landesschulbehörde) seine Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Wann und wie fällt diese Entscheidung?
Die Kreisstraßenmeister und der Leiter des Fachbereiches Straßenbau der emsländischen Kreisverwaltung verschaffen sich in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages ein genaues Bild über die Straßenverhältnisse. Bei extremen Witterungsverhältnissen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht bzw. nicht sicher erreichen können, wird unter Berücksichtigung von Wetterprognosen und Unwetterwarnungen im Einzelfall ein Unterrichtsausfall empfohlen, über den letztlich der Landrat oder der Kreisbaurat entscheiden.
Wie erfahre ich, ob der Unterricht an den Schulen im Emsland ausfällt?
Nach der Entscheidung, dass der Unterricht ausfällt, erfolgt bis spätestens 5:15 Uhr eine unverzügliche Meldung an die Rettungsleitstelle Ems-Vechte. Diese informiert die Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen (VMZ), über die u.a. die regionalen Radiosender ihre Informationen beziehen. So wird ab 6:00 Uhr der Unterrichtsausfall im Rahmen der Verkehrsmeldungen, insbesondere im Norddeutschen Rundfunk (NDR), bekannt gegeben. Zudem ist die Meldung auch im Internet unter www.emsland.de und www.vmz-niedersachsen.de zu finden. Als zusätzliches Kommunikationsinstrument bietet der Landkreis Emsland die Benachrichtigung per App für Smartphones an (LKEL!-App) und informiert natürlich auch über seine Social Media-Kanäle.
Ich habe in einer WhatsApp-Gruppe ein Bild über den Schulausfall gesehen, das aussieht wie eine Landkreismeldung. Beim Landkreis selbst finde ich aber nichts - was heißt denn das?
Sofern über die Informationskanäle des Landkreises (s.o.) kein Schulausfall gemeldet ist, heißt das, dass sich jemand - so wie seit Jahren in eigentlich jedem Winter - einen Spaß erlaubt und eine Fakemeldung erstellt hat. Verbindlich sind natürlich immer nur die genannten behördlichen Kanäle.
Warum wird über den Unterrichtsausfall nicht schon am Vorabend entschieden?
Da der Unterrichtsausfall sich immer auf die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse bezieht, ist eine Entscheidung am Vorabend die Ausnahme. In der Regel werden die aktuellen Meldungen der Straßenmeistereien am frühen Morgen zu Grunde gelegt. Denn es geht nicht nur um Wettervorhersagen, sondern zum Beispiel auch darum, inwieweit der Winterdienst die wichtigen Verkehrswege bis zum Beginn der Schülerbeförderung räumen kann.
Nur in Ausnahmefällen kann bereits am Vorabend eine sichere Prognose getroffen werden, dass aufgrund der Wetter- und Straßenverhältnisse eindeutig feststeht, dass am nächsten Tag die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler darstellen würde.
Bei uns sehen die Straßenverhältnisse gut aus, warum muss auch hier der Unterricht ausfallen?
Die Entscheidung fällt grundsätzlich für das gesamte Kreisgebiet. Dabei wägt die Verwaltung genau ab, ob die Witterungs- und Straßenverhältnisse in einem Teil des Emslandes den kreisweiten Unterrichtsausfall rechtfertigen. Selbst wenn die Hauptstraßen frei sind, sind auch die Nebenstraßen und der Weg zu Fuß oder per Fahrrad bis zur Schule oder zur Haltestelle zu berücksichtigen. Im Vordergrund steht dabei immer die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.
Die Straßen in meiner Gemeinde sind extrem glatt. Warum fällt der Unterricht nicht aus?
Wie oben beschrieben, muss die Verwaltung im Einzelfall abwägen, ob die Straßenverhältnisse in einem begrenzten Teil des Emslandes einen Unterrichtsausfall im gesamten Kreisgebiet begründen. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt aber grundsätzlich, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs (Grundschule) und des Sekundarbereichs I (Klassen 5-10), die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Ich bin berufstätig und habe keine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder. Was kann ich bei Unterrichtsausfall tun?
Wenn beispielsweise Verwandte, Eltern von Mitschülern oder Nachbarn keine geeignete Alternative darstellen, bleibt immer die Möglichkeit, das Kind in der Schule betreuen zu lassen. Denn jede Schule ist auch bei Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte arbeiten. Zwar findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, zumindest der Aufsichtspflicht wird also immer nachgekommen. Das gilt damit auch für alle Kinder, die die (Rundfunk-)Meldung nicht wahrgenommen haben und in die Schule kommen. Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall o. ä. für den Fall, dass man sein Kind selbst zuhause betreut, bestehen nicht.
Wie sieht es alternativ aus mit digitalen Angeboten, z.B. Distanzunterricht?
Die Anordnung von Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen ist nicht zulässig. Für diese Schulen kann der Landkreis nur einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall anordnen, wenn die Schülerbeförderung nicht sicher zu gewährleisten ist. Ob und inwieweit einzelne Einrichtungen stattdessen digitale Alternativangebote machen, liegt im Ermessen der jeweiligen Schule.
Ausnahmen betreffen den berufsbildenden Bereich und sind nur dann möglich, wenn die jeweiligen Schulleitungen den Landkreis zuvor ermächtigen, in ihrem Namen Distanzunterricht anzuordnen. Dem Landkreis Emsland liegen entsprechende Vereinbarungen mit den Berufsbildenden Schulen vor (mit Ausnahme der Akademie St. Franziskus Lingen), sodass für 13 der 14 Berufsbildenden Schulen im Emsland Distanzunterricht angeordnet werden kann.
Die Möglichkeit zur Anordnung von Distanzunterricht bei witterungsbedingtem Schulausfall ist seit Jahren Thema in der Landespolitik. Wir hoffen auf eine Erweiterung der Regelungsmöglichkeiten mit einer angekündigten Schulgesetznovelle, die bereits in Hannover beraten wird. Aus dem Emsland gibt es hierzu schon seit längerem eine klare Meinung: Digitales Lernen soll bei Ausfall des „regulären“ Unterrichts möglich sein.
Was ist denn mit Kitas oder Tagesbildungsstätten?
Die Entscheidung des Landkreises umfasst ausschließlich die allgemein- und berufsbildenden Schulen und gilt nicht für Tabis oder Kitas. Tabis beispielsweise entscheiden auch insofern eigenständig, da sie eine eigene Schülerbeförderung/Fahrdienste anbieten.
