Ab sofort gilt Stallpflicht
H5N8-Virus: Schutz von hiesigem Geflügel vor Vogelgrippe
Meppen. Der Landkreis Emsland weist per Allgemeinverfügung an, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort bis zum 31. Januar 2017 einzustallen. Aktueller Anlass sind mehrere Infektionen von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 im Kreis Plön in Schleswig-Holstein sowie in Konstanz am Bodensee in Baden-Württemberg.
Bereits in den vorangegangenen Tagen waren diese Viren bereits bei Hausgeflügel und Wasservögeln in Ungarn, Kroatien und in Polen, nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, nachgewiesen worden. „Eine Verbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel ist wahrscheinlich. Es ist zu befürchten, dass es zu einer Einschleppung in die Nutztierbestände kommt, da es sich um einen hochansteckenden Erreger-Typus handelt. Zum Schutz der hiesigen Geflügelbestände haben wir uns entschlossen, die Stallpflicht als einzig geeignete Maßnahme anzuordnen“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Der Landkreis Emsland sei nicht nur Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel, sondern weise auch eine hohe Geflügeldichte auf. Derzeit werden rund 35 Mio. Stück Geflügel gehalten, führt Winter weiter aus.
Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser-krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.
Meppen. Der Landkreis Emsland weist per Allgemeinverfügung an, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort bis zum 31. Januar 2017 einzustallen. Aktueller Anlass sind mehrere Infektionen von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 im Kreis Plön in Schleswig-Holstein sowie in Konstanz am Bodensee in Baden-Württemberg.
Bereits in den vorangegangenen Tagen waren diese Viren bereits bei Hausgeflügel und Wasservögeln in Ungarn, Kroatien und in Polen, nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, nachgewiesen worden. „Eine Verbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel ist wahrscheinlich. Es ist zu befürchten, dass es zu einer Einschleppung in die Nutztierbestände kommt, da es sich um einen hochansteckenden Erreger-Typus handelt. Zum Schutz der hiesigen Geflügelbestände haben wir uns entschlossen, die Stallpflicht als einzig geeignete Maßnahme anzuordnen“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Der Landkreis Emsland sei nicht nur Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel, sondern weise auch eine hohe Geflügeldichte auf. Derzeit werden rund 35 Mio. Stück Geflügel gehalten, führt Winter weiter aus.
Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser-krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.