18.12.2024

Abfallgebühren: Anpassung notwendig

Aber auch Einsparpotential durch weniger Mindestleerungen beim Restmüll

 

Meppen. Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind neu kalkuliert worden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland hat jetzt in seinem Betriebsausschuss darüber informiert, dass eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren zur Deckung aller anfallenden Kosten notwendig ist. Aber es gibt auch neue Möglichkeiten zur Einsparung von Müllgebühren.

 

Im Bereich der Hausmüllgebühren steigt die Grundgebühr für die Bereitstellung der Behälter von aktuell 47,52 Euro auf 49,32 Euro je Restabfalltonne der Größe 40 bis 240 Liter. Auch die Grundgebühr für Container von 1,1 Kubikmeter beläuft sich künftig auf 98,64 Euro (zuvor 95,04 Euro). Im Ergebnis steigen die Grundgebühren damit um etwa 3,8 %. Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 16. Dezember diese Anpassungen beschlossen.

 

Optimierte Bereitstellung von Restmülltonnen
Die so genannte Leistungsgebühr, die sich nach dem Volumen der Abfallbehälter richtet, gestaltet sich für die Restmülltonnen je nach Größe deutlich differenzierter. „Hier haben Bürgerinnen und Bürger durch ihr Nutzerverhalten die Möglichkeit, Einfluss auf die Häufigkeit der Leerung und damit auf die Gebühren zu nehmen. Werden die Abfallbehälter weniger oft zur Abholung bereitgestellt, hat das nicht nur finanzielle Anreize, sondern führt auch zu einer verbesserten Abfalltrennung“, erläutert der zuständige Dezernent Dr. Michael Kiehl. Hier wird es zu zusätzlichen Einsparmöglichkeiten kommen, denn gemäß Beschluss des Kreistages vom 3. Juni wird die Anzahl der Mindestleerungen zum Anfang des neuen Jahres von bisher 13 auf zehn reduziert.

 

Bei optimiertem Verhalten mit zehn Leerungen im Jahr ergibt sich somit – abhängig auch von der Tonnengröße - eine Ersparnis von 6,3 bis 19,1 %. Bei zwölf bis 22 Bereitstellungen fallen die Abfallgebühren um 12,3 % geringer aus oder erhöhen sich um 3,4 %. Bei Nutzung fast aller Leerungsmöglichkeiten mit 23 bis 24 Leerungen jährlich beträgt die Spanne von plus 3,2 % bis minus 4,7 %.

 

Die größten Einsparpotentiale gibt es bei den großen 1,1 m³ Behältern, die ab 2025 erstmalig auch bedarfsgerecht geleert werden. Die Anschlussnehmer müssen hier vorab die gewünschte Leerungshäufigkeit mitteilen.

 

Anlieferungen zu Deponien und Wertstoffhöfen
Bei der Anlieferung zu den Deponien und Wertstoffhöfen steigt die Basisgebühr für Restabfälle aus privaten Haushalten von 175 Euro je Tonne auf 190 Euro je Tonne. Die Gebühren für eine zusätzliche Sperrmüllabholung - nachdem zwei kostenfreie Abholungen genutzt wurden - bleiben mit 70 Euro unverändert. Die Gebühren für einen zusätzlichen Behältertausch steigen von zehn auf elf Euro.

 

Biotonne im Fokus
Die Größe der Biotonne ist weiter frei wählbar. „Wichtiges Ziel in der Abfallpolitik bleibt es, mehr Haushalte als bisher mit einer Biotonne zu versorgen“, sagt AWB-Betriebsleiter Heinz Bökers. Es werde weiterhin eine Anschlussquote von 80 % der Haushalte angestrebt. Eine Erhöhung der Anschlussquote der Biotonne habe gleich mehrere positive Effekte: „Zum einen steigt die Bioabfallmenge, die in den Biomassevergärungsanlagen des AWB optimal verwertet wird. Zum anderen wird die Anzahl der Fehlwürfe, also Bioabfall, der in der Restmülltonne entsorgt wird, reduziert. Aber vor allem leisten wir mit einer hohen Quote von Biotonnen einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz“, erläutert Bökers. Die Mengenreduzierung beim Restmüll führt zudem zu einer Reduzierung der Verbrennungskosten. Um also einen Anreiz für anschlusspflichtige Haushalte zu schaffen, sich für eine Biotonne zu entscheiden, wird die Biotonnengebühr daher pauschal um lediglich 2,4 % angehoben.

 

Unveränderte Regelungen bei Grünabfällen
Die bisherige Freimenge von bis zu 1 m³ Grün- und Gartenabfällen aus Haushaltungen bleibt bestehen. Zur anteiligen Kostendeckung sollen sich die Anlieferer mit 1 bis 2 m³ unverändert mit fünf Euro je Anlieferung und Anlieferer mit 2 bis 3m³/Anlieferung ebenfalls unverändert mit zehn Euro je Anlieferung beteiligen.

 

Die aktuell zugrunde gelegten Gebühren gelten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

 

Weitere Informationen sind beim AWB zu finden. Dort ist in der Rubrik Tonnen & Tarife künftig eine Übersicht zu den Gebühren hinterlegt.