Abfuhr von Rest- und Biomüll wichtigste Aufgabe
Wertstoffhöfe: Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über Sonderöffnungen
Meppen. Als Teil der Daseinsvorsorge hat der Abfallwirtschaftsbetrieb die Aufgabe auch in Krisenzeiten, wie derzeit die Coronaepidemie, die öffentliche Abfuhr der Siedlungsabfälle, insbesondere die Leerung der Restmüll- und Biomülltonnen, sicher zu stellen. Auch die Sperrmüll- und Altpapiersammlung sollen aufrechterhalten werden. Da aber gerade im Frühjahr erhebliche Mengen an Grün- und Gartenabfällen anfallen, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) im April Sonderöffnungstermine an einigen Wertstoffhöfen nur für Grünabfälle an. Die aktuellen Vorsorge- und Hygienevorgaben erfordern besondere Maßgaben bei der Anlieferung.
Ab Freitag, 3. April, bis Samstag, 18. April, sollen im ganzen Kreisgebiet ausgewählte, größere Wertstoffhöfe wöchentlich für zwei Termine ausschließlich für die Anlieferung von Grünabfällen aus Haushaltungen geöffnet werden. Um Zahlungsverkehr zu verhindern, wird die jeweilige Anliefermenge auf die kostenfreie Menge von bis zu 1m³ begrenzt. Größere Mengen oder Anlieferungen aus benachbarten Landkreisen werden nicht angenommen und zurückgewiesen.
Um die Aufenthaltszeit bei der Anlieferung möglichst gering zu halten, wird die Abgabe von Wertstoffen wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Altmetall oder Kunststoff nicht ermöglicht. Für diese Stoffe ist eine befristete Lagerung im Haushalt zumutbar.
Aus Gründen des Infektionsschutzes appelliert der AWB an alle Anlieferer die zurzeit geltenden Abstandsregeln auch auf dem Wertstoffhof einzuhalten (mindestens 1,5 Meter). Um dies zu gewährleisten, wird die jeweilige Anzahl der Personen auf dem Betriebsgelände begrenzt. Es wird empfohlen, das Fahrzeug nur möglichst kurz zum zügigen Entladen der Grünabfälle zu verlassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Wertstoffhöfe waren am 18. März wegen der Coronakrise zur Vermeidung von Kontakten geschlossen worden. Folgende Sonderöffnungszeiten sind nun geplant:
Freitag, 03.04, 15 bis 18 Uhr
Samstag, 04.04., 10 bis 16 Uhr
Mittwoch, 08.04. 15 bis 18 Uhr
Samstag, 11.04. 10 bis 16 Uhr
Freitag, 17.04. 15 bis 18 Uhr
Samstag, 18.04. 10 bis 16 Uhr
An folgenden Wertstoffhöfen ist die Abgabe von Grünabfällen zu den Sonderöffnungszeiten möglich:
Nord:
Werlte, Am Zirkel (Fa. Augustin)
Lathen, Am Bauhof
Papenburg (Flachsmeerstr.)
Lorup, Königshook (bei der Kläranlage)
Sögel, Tiefenfehnskämpe
Mitte:
Meppen, Dieselstraße (Fa. Augustin)
Helte, Helter Damm
Herzlake, Löninger Straße
Haselünne, Hammer-Tannen-Str.
Geeste, Gr. Hesepe, Im Klühnfehn
Haren-Rütenbrock, Röchlingstraße
Twist, Schwarzer Weg
Süd:
Lingen, Greiwehof, (Reholand)
Bawinkel, Osterbrocker Straße
Lengerich, Zum Lindert
Spelle, Siemensstraße
Lingen, Schwarzer Weg
Lingen, Brümmers Weg (Gauerbach)
Salzbergen, Devesstraße
Holthausen-Biene, Schüttelsand
Emsbüren, Ahlder Straße
Schapen, Frerener Straße
Freren, Brookstraße
Die Zentraldeponien bleiben unabhängig von dieser Regelung zunächst bis zum 18. April für Privatanlieferungen geschlossen.