03.05.2021

Abschied vom alten „Lappen“

Landkreis Emsland beginnt mit Umtausch – Neuer Kartenführerschein bald Pflicht

 

Meppen. Bereits 2019 angekündigt, ist es jetzt für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 soweit: Sie müssen ihren alten Führerschein gegen den EU-weit einheitlichen Kartenführerschein eintauschen.

 

Der Landkreis Emsland hat damit begonnen, Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge (1953 – 1958) über den Umtausch schriftlich zu informieren. Um lange Wartezeiten bei der zu erwartenden Umtauschwelle zu vermeiden, erfolgt diese Kontaktaufnahme mit den Bürgern nach Orten gestaffelt.

 

Wegen einer europäischen Vorschrift sind zukünftig alle vorhandenen und zu erteilenden Führerscheine auf 15 Jahre befristet gültig. Der Umtausch für die ersten betroffenen Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 muss bis zum 19. Januar 2022 abgeschlossen sein. Im Landkreis Emsland handelt es sich allein bei dieser Gruppe um mehr als 15.000 Führerscheininhaberinnen und -inhaber.

 

Der Umtausch sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden, denn das Fahren mit ungültigen Papieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann insbesondere bei Fahrten im Ausland unangenehme Folgen haben. Um den organisierten Führerscheintausch so einfach wie möglich zu machen, hat der Landkreis Emsland seinem Schreiben einen Antrag zum Umtausch des Führerscheins beigefügt. Dieser Vordruck muss ausgefüllt im Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bzw. Stadtverwaltung oder in der Führerscheinstelle im Meppener Kreishaus abgeben werden. Bürger sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob und wann ein Vorsprechen im Bürgerbüro (ggf. mit Termin) möglich ist.

 

Wer in der Führerscheinstelle im Kreishaus vorsprechen möchte, benötigt einen Termin. Dieser kann unter der Dienstleistung „Pflichtumtausch“ unter openkreishaus.de  gebucht werden.

 

Wegen der Corona - Pandemie ist es zusätzlich möglich, den Antrag über den Postweg der Führerscheinstelle zukommen zu lassen. Nach Eingang des Antrags wird der bisherige Führerschein umgehend zurückgesandt.

Bei der Beantragung der Umstellung muss natürlich eine Fahrprüfung oder ein Sehtest nicht absolviert werden. Benötigt werden jedoch, der Personalausweis, der alte Führerschein und ein biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45 mm). Der bisherige Führerschein wird so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.

 

Unbedingt zu beachten ist, dass sollte der Führerschein damals nicht im Gebiet des heutigen Landkreises Emsland gemacht worden sein, außerdem eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ bei der Führerscheinbehörde anzufordern ist, die den Führerschein ausgestellt hat. Auch hierfür liegt dem Schreiben ein Vordruck bei. Diese Abschrift sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden.

 

Die Kosten für den neuen EU-Kartenführerschein betragen einschließlich des Direktversands 30,30 Euro und sind bei Antragstellung sofort zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen. Der neue EU Kartenführerschein wird den Fahrerlaubnisinhabern von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt.

 

Weitere Informationen sind beim Landkreis Emsland unter den Rufnummern 05931/44 1153 oder 05931/44 2153 erhältlich sowie unter www.emsland.de