25.09.2024

Abschied vom alten „Lappen“

Umtausch geht weiter – Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen neuen Führerschein beantragen

 

Meppen. Bereits seit dem Jahr 2021 läuft die Pflicht zum Umtausch der alten Führerscheine. Nachdem in den vergangenen Jahren die Jahrgänge 1953 bis 1970 den Führerschein getauscht haben, sind jetzt alle Personen die 1971 oder später geboren und noch im Besitz eines alten, grauen- oder rosafarbenen Führerscheins sind, verpflichtet, den Führerschein zu tauschen. Die so genannten Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2025 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

 

Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen. Der Antrag kann im Bürgerbüro der jeweiligen Gemeinde, in der der Antragstellende wohnt, oder in der Führerscheinstelle in Meppen gestellt werden. Der bisherige Führerschein wird dann so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird. Das Bürgerbüro leitet den Antrag an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weiter. Im Vorfeld sollte geklärt werden, ob und wann eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich ist.

 

Für das Vorsprechen in der Führerscheinstelle wird ein Termin benötigt, der hier gebucht werden kann.

 

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag über den Postweg bei der Führerscheinstelle schriftlich einzureichen. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden. In diesem Fall ist der bisherige Führerschein mit einzureichen. Er wird nach Antragseingang und entsprechender Unkenntlichmachung umgehend zurückgesandt.

 

Unabhängig davon, welches Antragsverfahren gewählt wird: Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber immer auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen EU-Kartenführerschein betragen einschließlich des Direktversandes 30,30 Euro und sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen.

 

Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es hier.