Änderung des Fahrzeugscheins keinesfalls nötig
Zeitungsente führt zu vermehrten Nachfragen beim Landkreis Emsland
Meppen. Aufgrund der Berichterstattung in einer ostfriesischen Zeitung ist es auch in den Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Emsland in Meppen, Lingen und Aschendorf zu vermehrten Nachfragen von Bürgern gekommen. Von gestern bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden über 150 Anfragen beantwortet. Dabei stand vor allem im Vordergrund, ob eine Änderung der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) notwendig sei. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass eine Änderung der Bescheinigung auf keinen Fall erforderlich ist.
Zum einen steht die ordnungsgemäße Zulassung eines Fahrzeugs auch dann nicht in Frage, wenn ein Bindestrich in den Papieren eingetragen, aber auf dem Kennzeichen nicht vorhanden ist. Eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden wäre unberechtigt. Zum anderen haben bundesweit keine Nachweise für die behaupteten Beanstandungen durch ausländische Kontrollorgane erbracht werden können. Damit ließ sich die Berichterstattung nicht erhärten.
Angeblich, so die Berichterstattung, sei beanstandet worden, dass das amtliche Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit einem Bindestrich versehen ist, dies aber auf dem amtlichen Kennzeichen eines Wagens fehlt. Daraufhin seien im Ausland Verwarngelder ausgesprochen worden. Die für die Berichterstattung verantwortliche Zeitung musste in ihrer heutigen Ausgabe ebenfalls einräumen, dass sich die Vorwürfe nicht erhärten ließen.
Des Weiteren wird seit Juli/August 2012 auf den Eindruck des Bindestrichs in den Fahrzeugpapieren verzichtet. Durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist am 24. Juli 2012 festgestellt worden, dass beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind.
Sollte ein Bürger dennoch den Umtausch seines Fahrzeugscheines wünschen, ist der Landkreis Emsland durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dazu angehalten, eine Gebühr in Höhe von 11,70 Euro zu erheben. Eine Änderung der Bescheinigung ist, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, aber nicht notwendig.
Meppen. Aufgrund der Berichterstattung in einer ostfriesischen Zeitung ist es auch in den Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Emsland in Meppen, Lingen und Aschendorf zu vermehrten Nachfragen von Bürgern gekommen. Von gestern bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden über 150 Anfragen beantwortet. Dabei stand vor allem im Vordergrund, ob eine Änderung der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) notwendig sei. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass eine Änderung der Bescheinigung auf keinen Fall erforderlich ist.
Zum einen steht die ordnungsgemäße Zulassung eines Fahrzeugs auch dann nicht in Frage, wenn ein Bindestrich in den Papieren eingetragen, aber auf dem Kennzeichen nicht vorhanden ist. Eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden wäre unberechtigt. Zum anderen haben bundesweit keine Nachweise für die behaupteten Beanstandungen durch ausländische Kontrollorgane erbracht werden können. Damit ließ sich die Berichterstattung nicht erhärten.
Angeblich, so die Berichterstattung, sei beanstandet worden, dass das amtliche Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit einem Bindestrich versehen ist, dies aber auf dem amtlichen Kennzeichen eines Wagens fehlt. Daraufhin seien im Ausland Verwarngelder ausgesprochen worden. Die für die Berichterstattung verantwortliche Zeitung musste in ihrer heutigen Ausgabe ebenfalls einräumen, dass sich die Vorwürfe nicht erhärten ließen.
Des Weiteren wird seit Juli/August 2012 auf den Eindruck des Bindestrichs in den Fahrzeugpapieren verzichtet. Durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist am 24. Juli 2012 festgestellt worden, dass beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind.
Sollte ein Bürger dennoch den Umtausch seines Fahrzeugscheines wünschen, ist der Landkreis Emsland durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dazu angehalten, eine Gebühr in Höhe von 11,70 Euro zu erheben. Eine Änderung der Bescheinigung ist, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, aber nicht notwendig.