Aflatoxin: Entwarnung für Landkreis Emsland
Alle Untersuchungsergebnisse liegen vor - Keine Überschreitung von Grenzwerten
Meppen. Für den Landkreis Emsland kann Entwarnung gegeben werden: Für alle 63 Milchviehbetriebe, die belastetes Futtermittel erhalten hatten, liegen nun die Untersuchungsergebnisse der entnommenen Proben vor. Diese besagen, dass in keiner der Proben eine Überschreitung der Aflatoxin-Grenzwerte festgestellt werden konnte. Damit dürfen sämtliche Betriebe wieder Milch in den Verkehr bringen.
Alle betroffenen Milchviehhalter waren nach Bekanntwerden der Futtermittelbelastung vom Landkreis Emsland umgehend aufgefordert worden, unverzüglich den Aflatoxingehalt der Milch überprüfen zu lassen. Sie wurden außerdem aufgefordert, solange keine Milch in den Handel zu bringen, bis die Untersuchungen der Milch abgeschlossen sind und diese ergeben, dass ein Verzehr der Milch unbedenklich ist. Diese Untersuchungen wurden durch die Betriebe im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht durchgeführt; eine Sperrung der Betriebe kann erst ausgesprochen werden, wenn der zulässige Aflatoxin-Gehalt der Milch nachweislich überschritten ist. Die in den Betrieben entnommenen Proben waren an akkreditierte Fachlabore weitergeleitet und dort untersucht worden.
Meppen. Für den Landkreis Emsland kann Entwarnung gegeben werden: Für alle 63 Milchviehbetriebe, die belastetes Futtermittel erhalten hatten, liegen nun die Untersuchungsergebnisse der entnommenen Proben vor. Diese besagen, dass in keiner der Proben eine Überschreitung der Aflatoxin-Grenzwerte festgestellt werden konnte. Damit dürfen sämtliche Betriebe wieder Milch in den Verkehr bringen.
Alle betroffenen Milchviehhalter waren nach Bekanntwerden der Futtermittelbelastung vom Landkreis Emsland umgehend aufgefordert worden, unverzüglich den Aflatoxingehalt der Milch überprüfen zu lassen. Sie wurden außerdem aufgefordert, solange keine Milch in den Handel zu bringen, bis die Untersuchungen der Milch abgeschlossen sind und diese ergeben, dass ein Verzehr der Milch unbedenklich ist. Diese Untersuchungen wurden durch die Betriebe im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht durchgeführt; eine Sperrung der Betriebe kann erst ausgesprochen werden, wenn der zulässige Aflatoxin-Gehalt der Milch nachweislich überschritten ist. Die in den Betrieben entnommenen Proben waren an akkreditierte Fachlabore weitergeleitet und dort untersucht worden.