17.06.2016

Ahndung der Tat als Aufgabe der Justiz

Landrat Winter nimmt Stellung zur Berichterstattung über Lingener Schützen

Meppen. Landrat Reinhard Winter nimmt zur Berichterstattung in der NOZ-Ausgabe vom 16. Juni Stellung: In diesem Artikel über den Mann, der Schüsse auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lingen abgegeben haben soll, wird der Eindruck erweckt, der Landkreis Emsland habe versäumt, in seiner Eigenschaft als Sozialpsychiatrischer Dienst ausreichend tätig geworden zu sein. An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Verfolgung von Straftaten ausschließlich Aufgabe der Justiz ist. Ich bin zuversichtlich, dass die in Rede stehende Tat nach Recht und Gesetz nachdrücklich von der Justiz geahndet wird.

Es sei ebenfalls betont, dass der Betroffene durch den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises im März 2014 und im Februar 2016 zwar in Augenschein genommen wurde, in beiden Fällen aber eine schwerwiegende Eigen- oder Fremdgefährdung ebenso ausgeschlossen werden konnte wie eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung. Für eine Einweisung nach dem Nds. Gesetz für Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psych KG) gab es daher keine Veranlassung.

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises stand dem Betroffenen selbst und allen Verfahrensbeteiligten im gesamten Zeitraum seit 2014 als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieses Angebot wurde nicht genutzt. Auch auf eine aktuelle psychologische Begutachtung durch die Fachleute des Landkreises Emsland wurde verzichtet.