„Arbeiten weiter am Naturpark Hümmling“
Landrat reagiert auf Stellungnahme des Klägeranwalts
Meppen. „Das Überschreiten der 40 Prozent-Hürde bei der Ausweisung von Schutzgebieten war immer entscheidendes Kriterium für die Anerkennung des Naturparks Hümmling durch das zuständige Niedersächsische Umweltministerium. Die Beratungen im Kreistag beruhten auf dieser Maßgabe, die sich durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz ergibt, wonach Naturparke großenteils Schutzgebiete umfassen müssen“, sagt Landrat Reinhard Winter.
Damit widerspricht Winter deutlich der Darstellung des Klägeranwalts Franz Quatmann vom 22. Juli in der Meppener Tagespost, wonach die Kreistagsabgeordneten möglicherweise getäuscht worden seien. Für das Anerkennungsverfahren des Naturparks Hümmling sei in jedem Fall eine Ausweisung von Schutzgebieten mit einem Minimum von 40 Prozent notwendig gewesen. „Die Kreistagsabgeordneten wurden daher nicht getäuscht. Das ist absolut undenkbar“, bekräftigt Winter.
Des Weiteren sind die von Quatmann genannten Aussagen des Geschäftsführers der Emsland Touristik, Uwe Carli, so niemals getroffen worden. Carli hat bei der Einweihungsveranstaltung des Naturparks keinesfalls gesagt, dass eine Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht erforderlich für eine Anerkennung des Naturparks sei. Vielmehr habe er zum Ausdruck bringen wollen, dass es Naturparke gebe, die zwischenzeitlich aus vielerlei Gründen über weniger als 40 Prozent Schutzgebiete verfügten. Für den Anerkennungsprozess von Naturparken ist ein Überschreiten dieser Marke aber von grundsätzlicher Bedeutung. So regele es das Gesetz und so sei es vom Umweltministerium aktuell nochmals bestätigt worden.
Darüber hinaus sei die Unterschutzstellung grundsätzlich nicht in Frage gestellt worden, betont Winter. Ganz im Gegenteil: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe in der Verhandlung am 19. Juni die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit der Wälder auf dem Hümmling ausdrücklich bestätigt. „In diesem Zusammenhang sei auch auf das erhebliche Potential des Naturparks Hümmling für Gemeinden, Naherholung und Tourismus und die Menschen, die auf dem Hümmling leben, hingewiesen. Die Erfahrungen aus dem Internationalen Naturpark Moor haben uns gezeigt, dass die Befürchtungen für Einschränkungen auf den wirtschaftlich genutzten Flächen des Naturparks unbegründet sind“, fügt Winter hinzu. Die Verbote in dem Landschaftsschutzgebiet seien zudem zugunsten der Land- und Forstwirtschaft reduziert worden. Auch dies habe das Gericht in der Verhandlung festgestellt. Die Kläger unterlägen durch das Landschaftsschutzgebiet damit keinen besonderen Beschwernissen.
Wie auch das Ministerium werde der Landkreis Emsland ebenfalls am Naturpark Hümmling und an dem Schutzgebiet festhalten. „Wir werden weiter am Naturpark arbeiten“, kündigt Winter an. Wie die aktuelle Entscheidung des Gerichts zum Landschaftsschutzgebiet umzusetzen sei und welche weiteren Maßnahmen zu treffen seien, hänge von der Urteilsbegründung ab. Diese sei nun abzuwarten, betont Winter. „Das Schutzgebiet Wälder auf dem Hümmling steht jedoch grundsätzlich nicht zur Disposition“, so Winter abschließend.