27.09.2022

ASP: Landkreis Emsland hebt alle Maßnahmen auf

Allgemeinverfügung tritt am 5. Oktober in Kraft

 

Emsbüren. Ab Mittwoch, 5. Oktober, fallen alle angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der Landkreis Emsland hatte wegen eines ASP-Ausbruchs in der Gemeinde Emsbüren mit Wirkung vom 5. Juli eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Die neue Allgemeinverfügung hebt diese Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest nun auf.

 

„Es haben im Emsland keine weiteren Einträge in anderen Schweine haltenden Betrieben oder in der Wildschweinpopulation stattgefunden, so dass die einschränkenden Maßnahmen nun aufgehoben werden können“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Die Erleichterung über die Verlautbarung der Europäischen Kommission, die Restriktionen nach den vorgeschriebenen 90 Tagen nun aufzuheben, sei nicht nur in der Kreisverwaltung, sondern vor allem bei den Schweinehaltern deutlich zu spüren. „Endlich können Schweine wieder transportiert und die Tiere den Schlachthöfen zugeführt werden. Das nimmt ganz viel Druck aus dem Kessel“, betont Burgdorf. Aktuell sind rund 40.000 Schweine in den ehemaligen emsländischen Restriktionszonen schlachtreif.

 

Um den Seuchenbestand in der Gemeinde Emsbüren waren eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km festgelegt worden, die ab dem 5. Oktober keinen Bestand mehr haben. Insgesamt waren in beiden Restriktionszonen im Landkreis Emsland rund 182 Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren betroffen.

Es galten eine Aufstallungspflicht für die Schweinetierbestände sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie ebenfalls Gülle einschließlich Mist und Einstreu durften nicht aus einem Bestand in dieser Zone verbracht werden. Darüber hinaus waren u. a. geltende Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten.

 

Insgesamt etwa 280 Sauen und rund 1500 Ferkel des von ASP betroffenen Zuchtbetriebs mussten getötet werden. Wie das Virus in den betroffenen Betrieb gelangte, konnte nicht abschließend ermittelt werden.

 

Die ASP ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Bei den derzeit kursierenden Virusvarianten treten nach einer Inkubationszeit von etwa vier bis 15 Tagen schwere Symptome wie Hautverfärbungen oder hohes Fieber bei den Tieren auf, die in der Regel binnen einer Woche zum Tod führen. Gegen die ASP ist bislang kein Impfstoff vorhanden. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.