28.01.2022

Aufhebung aller Schutzzonen

Vogelgrippe gilt als erloschen – Keine weiteren Fälle mehr

 

Lähden. Der Landkreis Emsland hebt mit Wirkung ab Mittwoch, 2. Februar, alle angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe auf. Zuletzt bestand wegen eines Vogelgrippeausbruchs über Neujahr in einem Geflügelbetrieb in der Gemeinde Lähden (Samtgemeinde Herzlake) eine Überwachungszone im 10 km Radius rund um den Ausbruchsbetrieb.

 

Zuvor konnte bereits die Schutzzone im Radius von 3 km um die betroffene Haltung am 24. Januar aufgehoben werden, da keine weiteren Fälle von Vogelgrippe aufgetreten waren. Die Schutzzone wurde damit Teil der Überwachungszone, die frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung aufgehoben werden kann.

 

Nachdem der hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 im Bestand in Lähden festgestellt worden war, mussten rund 35.600 Tieren getötet werden. Für die zuletzt von der Überwachungszone betroffenen insgesamt 87 gewerblichen Betriebe mit mehr als 3 Mio. Stück Geflügel sowie 77 Hobbyhaltungen mit rund 2340 Tieren gelten mit Aufhebung aller angeordneten Maßnahmen keine Restriktionen mehr.

 

Es gilt aber weiterhin die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel, die im Landkreis Emsland seit November 2021 angeordnet ist.