16.01.2015

Aufhebung des Sperrbezirks

Negative Probenergebnisse liegen vor – Untersuchung des Beobachtungsgebiets

Meppen. Auch für die letzte Probe, die bei den so genannten Aufhebungsuntersuchungen in den Betrieben des Sperrbezirks im 3 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb in Neubörger genommen worden war, liegt seit heute ein negatives Ergebnis vor. Damit steht fest, dass es keine weiteren Fälle von Vogelgrippe im Sperrbezirk gibt.

„Wir sind erleichtert, dass kein weiterer Verdacht auf Vogelgrippe festgestellt wurde und sich die Situation nun insgesamt entspannt. Wir waren gut vorbereitet und haben den Vogelgrippebefall dementsprechend gut abgearbeitet“, sagt Landrat Reinhard Winter.

Der Sperrbezirk kann nun Anfang nächster Woche aufgehoben werden. Er wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das sich in einem 10 km-Radius rund um den Ausbruchsbetrieb erstreckt.
In dem gesamten Gebiet gelten dann einheitliche Beschränkungen. Der Landkreis verweist hierzu auf die Informationen auf seiner Internetseite unter www.emsland.de. Das Beobachtungsgebiet kann, wenn sich die Seuchenlage weiterhin günstig entwickelt, voraussichtlich in der letzten Januarwoche aufgehoben werden.

Der Landkreis Emsland weist zudem darauf hin, dass im gesamten Landkreisgebiet die Stallpflicht für Geflügel weiterhin gilt. Alles Geflügel ist demnach entweder im Stall oder unter einem festen Dach mit seitlichen Vogelschutznetzen zu halten.