29.01.2014

Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen


Familienangehörige verstärkt berücksichtigt

Meppen. Nachdem der Bund und die Länder sich im Dezember 2013 darauf verständigt haben, zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten weitere 5000 Syrer in Deutschland aufzunehmen, können nun auch die Länder für dieses Kontingent Personen benennen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge einreisen dürfen. Dabei werden verwandtschaftliche Beziehungen zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen verstärkt berücksichtigt.

Nach einem Bund-Länder-Verteilungsschlüssel erhält Niedersachsen die Möglichkeit, aus diesem Kontingent 370 Bürgerkriegsflüchtlinge zur Aufnahme vorzuschlagen. Die Ausländerbehörden des Landkreises Emsland und der Stadt Lingen (Ems) rufen daher alle Personen auf, sich umgehend mit den Flüchtlingsberatungsstellen in Verbindung zu setzen, falls sie im Rahmen des neuen Kontingents Verwandte aus dem syrischen Bürgerkrieg holen wollen. Die hier lebenden Verwandten müssen sich nicht verpflichten, den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen zu finanzieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufzunehmende Personen bis zum 12. Februar 2014 den Ausländerbehörden gemeldet werden müssen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Emsland unter der Telefonnummer 05931/44-1241 und bei der Stadt Lingen (Ems) unter der Telefonnummer 0591/9144-376.

Bereits im Mai 2013 war ein bundesweites Aufnahmekontingent von 5000 syrischen Flüchtlingen beschlossen worden. Im Landkreis Emsland sind daraus bislang keine Flüchtlinge aufgenommen worden.