29.03.2022

Aufstallungspflicht endet am 1. April

Risikobewertung durch Landkreis Emsland – Tierseuchenbehördliche Anordnung aufgehoben

 

Meppen. Das Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Emsland endet am Freitag, 1. April. Als präventive Schutzmaßnahme hatte die Kreisverwaltung die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel ab dem 15. November 2021 angeordnet. Die Aktualisierung der Risikobewertung nach der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch den Landkreis Emsland hat nunmehr ergeben, dass die Aufstallung von Geflügel nicht mehr erforderlich ist, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in die emsländischen Tierbestände zu verhindern.

 

Die letzten Ausbrüche der Aviären Influenza in Geflügelhaltungen des Landkreises Emsland fanden in der Gemeinde Lähden (Samtgemeinde Herzlake) Anfang Januar und in der Gemeinde Spahnharrenstätte (Samtgemeinde Sögel) Anfang März statt. Bereits am 15. März konnte die Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Spahnharrenstätte aufgehoben werden, da keine weiteren Fälle einer Aviären Influenza aufgetreten waren.

 

Der Landkreis Emsland weist ausdrücklich darauf hin, dass die Auslaufflächen für Geflügel vorher auf tote Wildvögel abzusuchen sind, um damit Kontakte des Nutzgeflügels mit an Geflügelpest verendeten Wildvögeln zu vermeiden.

 

Mit Beendigung der Aufstallungspflicht kann das bislang aufgestallte Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wieder draußen gehalten werden.