13.11.2020

Aufstallungspflicht gilt ab Sonntag

Vorbeugende Maßnahme zum Schutz der hiesigen Nutztierbestände

 

Meppen. Ab Sonntag, 15. November, gilt die Aufstallungspflicht im Landkreis Emsland. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie anordnet, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen.

 

Anlass für diese vorbeugende Maßnahme ist eine Risikobewertung, die die niedersächsischen Küstenlandkreise und Landkreise mit hoher Geflügeldichte wegen der aktuellen Entwicklung vorgenommen haben. Mit dem Landkreis Emsland haben 19 weitere Städte und Landkreise in Niedersachsen für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, die Stallpflicht angeordnet, um die hiesigen Nutztierbestände bestmöglich zu schützen. Der Landkreis Emsland verfügt über eine hohe Geflügeldichte und ist gleichzeitig als Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel besonders gefährdet. Im Landkreis Emsland werden zurzeit etwa 35 Millionen Stück Geflügel gehalten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren stuft der Landkreis Emsland das Risiko einer Einschleppung von hochpathogener Aviära Influenza in die hiesigen Geflügelbestände, insbesondere bei Freilandhaltung, als hoch ein. Die Risikobewertung wird fortlaufend neu geprüft. Das Ergebnis der Bewertung bildet die Grundlage dafür, wie lange die Anordnung gilt.

 

Bislang waren in den niedersächsischen Landkreisen Cuxhaven, Cloppenburg und Wesermarsch bei Wildvögeln bzw. Wildenten Vogelgrippeerreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Weitere Influenza A H5-positive Proben aus den benachbarten Landkreisen Leer und Aurich sowie der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven befinden sich derzeit in der Abklärung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Ebenso wurde die HPAI in den Niederlanden bei diversen Wildvögeln sowie in zwei Nutzgeflügelbeständen amtlich festgestellt. Diese zuvor beschriebenen HPAI-Nachweise stehen nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zeitlich und räumlich in Zusammenhang mit dem Herbst-Vogelzug aus Regionen, in denen das HPAI-Virus nachgewiesen wurde und wo es in der Wasservogelpopulation zirkuliert. Der Vogelzug ist derzeit in vollem Gang und wird sich bei Kälteeinbrüchen noch deutlich verstärken.

 

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser-krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Vogelgrippe war zuletzt 2017 im Landkreis Emsland ausgebrochen.