AWB: Zusätzliches Personal verkürzt Bearbeitungszeiten
Onlineangebot steht Tag und Nacht zur Verfügung – Gebührenbescheide kommen
Meppen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland stellt allen emsländischen Haushalten voraussichtlich bis Ende der Woche die neuen Abfallgebührenbescheide 2022 zu. Dem Bescheid ist zur Information das bereits mit dem Abfuhrkalender im Dezember herausgegebene Infoblatt zur Neuregelung der Abfallgebühren beigefügt.
Seit Anfang des Jahres ist die neue Gebührensystematik des AWB für den Restmüll in Kraft. Bei mindestens 13 und maximal 26 Leerungen der Restabfalltonne entscheidet der Nutzer der Tonne über die künftige Höhe der Abfallgebühren. Je öfter der Behälter zur Leerung an die Straße gestellt wird, desto höher ist am Ende die zu entrichtende Gebühr.
Da das Telefonaufkommen beim AWB-Kundencenter derzeit wegen dieser Umstellung hoch ist, bittet der AWB darum, verstärkt das Onlineangebot unter www.awb-emsland.de zu nutzen. So können Anträge auf Änderung der Größe oder der Anzahl der Rest-, Bio-, Papier und Wertstoffbehälter bequem, ohne lange Wartezeiten und zu jeder Tages- und Nachtzeit online eingereicht werden. Der AWB wird durch zusätzliches Personal Bearbeitungszeiten verkürzen können. Weitere LKW kommen beim Behälterdienst zum Einsatz.
Der AWB weist zudem darauf hin, dass bereits gestellte Anträge auf Änderung der Behältergröße und Anträge auf Gebührenermäßigung (für Familien mit Kleinkindern bis drei Jahren und bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen) auf dem Bescheid noch nicht alle berücksichtigt werden konnten. In diesen Fällen wird nach Bearbeitung ein Folgebescheid mit Berücksichtigung der Änderungen zugestellt. In der Regel wird dann die Änderung ab Antragseingang berücksichtigt. Auch hier kann die Bearbeitung aufgrund der großen Anzahl an Anträgen einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die in den neuen Abfallgebührenbescheiden aufgeführten Gebührenbeträge sind Vorauszahlungsbeträge, vergleichbar mit den jährlichen Abrechnungen der Gas- und Stromversorger. Anfang jeden Jahres erfolgt aufgrund der Verbrauchsdaten des Vorjahres, hier der Nutzungsdaten der Restabfalltonne, eine Spitzabrechnung und Neufestsetzung für das jeweils folgende Jahr. Da davon auszugehen ist, dass ein Großteil der emsländischen Haushalte die Restabfallbehälter im Jahr 2022 aufgrund der Neuregelungen seltener zur Leerung an die Straße stellen wird als im Vorjahr, werden diese Haushalte Anfang 2023 eine Erstattung erhalten.
Bei Vorliegen eines SEPA-Mandats ist eine umgehende Erstattung der Beträge möglich. Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit den folgenden Gebührenabrechnungen. Wer also die schnelle Erstattung wünscht, sollte, sofern nicht schon geschehen, ein SEPA-Mandat erteilten. Auch diese Dienstleistung wird online auf der AWB-Webseite www.awb-emsland.de angeboten.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass mit der Biotonne, der Papiertonne, der Wertstofftonne und den vielen Wertstoffhöfen den emsländischen Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes, komfortables und vollständiges Angebot zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung der in den Haushalten anfallenden Abfälle zur Verfügung steht.