Beherbergungsverbot in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Beherbergungsverbot in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt, dies wirkt sich dementsprechend auch auf den Landkreis Emsland aus.
Eine Beherbergung von Gästen aus einem vom Land Niedersachsen definierten innerdeutschen Hotspot ist damit grundsätzlich zulässig und an keine weiteren Voraussetzungen gebunden.
Etwaige Beherbergungseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland in anderen Bundesländern werden hiervon nicht berührt.