20.06.2018

Beitragsfreiheit: Räte müssen Beschlüsse herbeiführen

Kindergartengebühren für Kinder ab drei Jahren fallen ab August weg – Gespräch mit Kommunen

 

Meppen. Der Besuch von Kindertagesstätten soll ab Sommer für Kinder ab dem dritten Lebensjahr beitragsfrei werden. Darauf hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden jetzt verständigt. In der kommenden Woche steht die Landtagsdebatte mit der endgültigen Beschlussfassung dazu an. „Der Landkreis Emsland und die emsländischen Kommunen begrüßen den Beschluss. Jetzt gilt es, ihn auf kommunaler Ebene umzusetzen“, sagt Landrat Reinhard Winter.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Landkreis Emsland als Träger der Jugendhilfe gemeinsam mit den emsländischen Städten und Gemeinden in einem Gespräch auf die künftige Umsetzung verständigt. „Es waren verschiedene Klarstellungen zur Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge erforderlich. Mit dem Ziel, das seit 1997 einheitliche und stabile Elternbeitragssystem im Landkreis Emsland beizubehalten, haben wir mit allen Beteiligten einvernehmlich eine Vereinbarung treffen können“, erläutert Winter.

 

Künftig endet nunmehr die Beitragspflicht ab dem dritten Lebensjahr. Das Kita-Jahr beginnt grundsätzlich am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres.

 

Die beitragsfrei gestellten Kinder werden nun nicht mehr beim Geschwisterrabatt berücksichtigt. Besuchen jedoch mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte, reduziert sich der jeweilige Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50 Prozent.

 

Darüber hinaus beträgt die tägliche Kernbetreuungszeit von Ganztagsgruppen künftig maximal acht Stunden unabhängig von Gruppenform und Alter des Kindes. Eine notwendige Betreuung vor und nach der Kernzeit soll ausschließlich über Sonderöffnungszeiten abgedeckt werden, für die künftig im Monat einkommensunabhängig ein Elternbeitrag in Höhe von 8 Euro je halbe Stunde festgesetzt werden soll.

 

Landrat Winter weist zudem darauf hin, dass nicht der Landkreis Emsland die Elternbeiträge erhebt, sondern dies Aufgabe der Städte und Gemeinden sei. „Diese müssen in ihren Räten im nächsten Schritt entsprechende Beschlüsse herbeiführen“, betont Winter.