06.05.2014

Besondere Rücksichtnahme in Brut- und Setzzeit

Gelege- und Kükenschutz für Wiesenvögel im Emsland

Meppen. Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Austernfischer, Bekassine, Rotschenkel und Wiesenweihe gehören zu den Charakterarten der Grünlandniederungen. Die Bestände dieser Vögel sind in Westniedersachsen höher als in allen anderen Bundesländern. Deshalb hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung zum Schutz der Wiesenvögel. Dennoch sind starke Rückgänge festzustellen. Neben Schutzprogrammen kann auch jeder Einzelne in der Brut- und Setzzeit von April bis 15. Juli seinen Beitrag für den Erhalt der Arten leisten.

Gründe für den Rückgang der Arten sind weiter fortschreitender Lebensraumverlust aber auch Verluste durch Fuchs, Hermelin und Rabenkrähe. Daher wurde im Jahr 2007 in zwei Vogelschutzgebieten des Landkreises Emsland das Gelege- und Kükenschutzprogramm ins Leben gerufen. In den Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka sowie östlich des Deichvorlandes zwischen Tunxdorf und Aschendorf führen von den Landwirten und vom Landkreis beauftragte Gebietsbetreuer Schutzmaßnahmen für die Wiesenvögel durch. Findet dieser Gelege, verzögern die Landwirte die Bewirtschaftung der Flächen, so dass die Wiesenvögel ungestört brüten und ihre Jungen führen können. Die Landwirte erhalten für ihre freiwillige aktive Mithilfe Ausgleichszahlungen.

Darüber hinaus ist Rücksichtnahme das A und O: In der gesetzlichen Brut- und Setzzeit sind in der freien Landschaft Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. In den ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Durch Quats und Geländemotorräder außerhalb öffentlicher Wege werden die Bruten und Familien der Vögel gestört, häufig verlassen sie dann ihre Gelege. Um dies zu verhindern, appelliert der Landkreis Emsland an das Verantwortungsbewusstsein der Erholungssuchenden. Er weist ebenfalls darauf hin, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen erfolgen können.