Blauzungenkrankheit festgestellt
Erster Fall im Landkreis – Mutterkuhhaltung im nördlichen Emsland betroffen
Meppen. Im Landkreis Emsland liegt der erste amtlich bestätigte Fall einer Infektion mit dem Blauzungenvirus (BTV) bei einem Rind vor. Es handelt sich bei dem betroffenen Betrieb um eine Mutterkuhhaltung mit derzeit 15 Kühen und 7 Kälbern im nördlichen Emsland.
Das Tier zeigt einige typische klinische Symptome wie hohes Fieber und ein entzündetes Maul. Die weiteren Tiere weisen keine Symptome auf. Eine Probe ging dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg zur Untersuchung zu. Das seit dem 27. Oktober 2023 vorliegende Ergebnis weist einen positiven Befund der Blauzungenkrankheit auf. Die Untersuchungen zur Feststellung des Serotyps laufen derzeit im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Dem Bestand wurde bereits mit der amtlichen Feststellung des Verdachts mündlich durch den Landkreis Emsland eine Verbringungssperre ausgesprochen, die jetzt auch schriftlich auferlegt wurde, d. h. derzeit dürfen keine Tiere aus dem betroffenen Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Zudem werden dem Tierhalter so genannte Vektorschutzmaßnahmen empfohlen, mit denen eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz vor Mückenstichen, da Gnitzen (kleine Mücken) als Überträger (Vektoren) des krankheitsverursachenden Virus gelten.
Durch den am 25. Oktober 2023 amtlich festgestellten BTV-Ausbruch im Landkreis Ammerland in einer Schafhaltung hat das Land Niedersachsen bereits den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Somit ist nach dem neu geschaffenen Animal Health Law (Tiergesundheitsrecht) der Europäischen Union der Handel mit Tieren, die sich mit dem Virus infizieren können (Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer) derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegen zu wirken.
Die genauen Verbringungsregelungen und die damit verbundenen Anforderungen werden durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der Homepage „Tierseucheninfo Niedersachsen“ (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/) dargestellt. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Die Krankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ein Impfstoff gegen BTV Serotyp 3 steht derzeit nicht zur Verfügung. Impfstoffe gegen andere Serotypen schützen nicht gegen den Serotyp 3. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit vollkommen ungefährlich.