Blauzungenkrankheit: Neuer Fall bestätigt
Weitere Mutterkuhhaltung im nördlichen Emsland betroffen
Meppen. Im nördlichen Gebiet des Landkreises Emsland ist aktuell ein neuer Fall von Blauzungenkrankheit (BTV) aufgetreten und inzwischen amtlich bestätigt worden. Das dem Landkreis Emsland seit Dienstag (14. November) vorliegende Ergebnis der Laboranalyse des Friedlich-Loeffler-Instituts (FLI) belegt - wie auch beim ersten Fall - die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Bei dem jetzt betroffenen Betrieb handelt es sich erneut um eine Mutterkuhhaltung.
Das betroffene Rind zeigt die typischen Krankheitssymptome. Dem Bestand wurde eine Verbringungssperre auferlegt, somit dürfen derzeit keine Tiere aus dem betroffenen Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Zudem werden dem Tierhalter so genannte Vektorschutzmaßnahmen empfohlen, mit denen eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz vor Mückenstichen, da Gnitzen (kleine Mücken) als Überträger (Vektoren) des krankheitsverursachenden Virus gelten.
Bereits am 27. Oktober 2023 war der erste Fall von Blauzungenkrankheit im Landkreis Emsland ebenfalls in einer Mutterkuhhaltung im Nordkreis festgestellt worden. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Betriebe.
Durch den am 25. Oktober 2023 amtlich festgestellten BTV-Ausbruch im Landkreis Ammerland in einer Schafhaltung hat das Land Niedersachsen bereits den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Somit ist nach dem neu geschaffenen Animal Health Law (Tiergesundheitsrecht) der Europäischen Union der Handel mit Tieren, die sich mit dem Virus infizieren können (Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer) derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegen zu wirken. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Die Krankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ein Impfstoff gegen BTV Serotyp 3 steht derzeit nicht zur Verfügung. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit vollkommen ungefährlich.