01.12.2021

Bürgertests im Landkreis Emsland

Etwa 95 öffentliche Teststellen kreisweit gemeldet

 

Meppen. Tests gehören mit der sich zuspitzenden Coronasituation wieder vermehrt zum Alltag. So gilt am Arbeitsplatz 3G und mit der emslandweit festgestellten Warnstufe 2 müssen auch Geimpfte und Genesene in manchen Bereichen eine Testbescheinigung vorlegen.

 

Noch bis zum 11. Oktober 2021 waren 50 Teststellen, geführt durch private Anbieter (beauftragte Dritte), beim Landkreis Emsland gemeldet. Dann wurden die Tests kostenpflichtig, woraufhin 36 Teststellen ihren Betrieb beendeten. Seit dem 13. November hat jede Bürgerin und jeder Bürger wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Somit können alle Bürgerinnen und Bürger, die keine coronatypischen Krankheitssymptome haben, vorhandene Testmöglichkeiten wieder kostenlos in Anspruch nehmen, um etwa bei 3G- und 2G-Zutrittsbeschränkung den Nachweis eines negativen Tests zu erhalten.

 

Im Landkreis Emsland sind derzeit 17 Teststellen, die durch private Anbieter betrieben werden, verzeichnet. Fünf weitere Teststellen haben bereits oder beabsichtigen, den Betrieb wieder aufzunehmen. Weitere Anträge sind in Bearbeitung. Neben den Teststellen von beauftragten Dritten bieten über 50 Apotheken im Landkreis Emsland Bürgertestungen an. Darüber hinaus werden Tests von zahlreichen niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Insgesamt rund 95 öffentliche Teststellen stehen damit kreisweit zur Verfügung.

 

Wer also eine Testbescheinigung (Bürgertest) benötigt, kann sich an die Teststellen von privaten Anbietern, an Apotheken und niedergelassene Ärzte wenden. Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung unter Aufsicht angeboten. Auch der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anzubieten. Insofern der Selbsttest und/oder Antigen-Schnelltest unter fachkundiger Leitung durchgeführt wird, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Testbescheinigung ausfüllen.

 

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb von 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

 

Die Teststellen des Landkreises Emsland in Meppen, Lingen und Papenburg zählen allerdings ausdrücklich nicht zum Angebot der Bürgertestungen dazu. In den Containern werden ausschließlich Abstriche von Indexpersonen und Kontaktpersonen zur Quarantäneentlassung vorgenommen.

 

Eine Übersicht über die öffentlichen Teststellen im Landkreis Emsland findet sich unter https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/buergertestung.html Die Übersicht erfasst nicht, welche Unternehmen, Einzelhändler und Selbstständige Antigen-Schnelltests mit geschultem Personal oder Selbsttests unter Aufsicht anbieten.

 

Weitere Informationen zum Thema Testungen sind auf den Seiten des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testunghinweise-zur-testung-auf-corona-198156.html zu finden.