24.08.2018

E 233: Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 1 beginnt

Genehmigungsunterlagen liegen öffentlich aus

 

Meppen. Ab Mittwoch, 5. September, wird die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Genehmigungsunterlagen für den Planungsabschnitt 1 der Europastraße (E) 233 öffentlich bei den Städten Meppen und Haren sowie bei der Gemeinde Twist auslegen. Der rund 11 km lange Abschnitt 1 erstreckt sich von der A 31 bei Meppen bis zur Bundesstraße 70 bei Meppen. „Ich hoffe, dass die von uns vorgelegte Planung überzeugt und wir im nächsten Jahr den ersten Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt und seinen vierstreifigen Ausbau erhalten“, so Landrat Winter zum jetzigen Verfahrensschritt.

 

Ob dies gelingt, liegt natürlich im Wesentlichen auch daran, ob und welche Einwendungen gegen die Planung vorgebracht werden und welche Detailfragen noch zu klären sind. Das Planungsteam habe nach einem umfangreichen Arbeits- und Abwägungsprozess eine schlüssige Planung vorgelegt, die intensiv in der Region kommuniziert wurde. Dies sei unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss einer erfolgreichen Planung. „Ich weiß, dass wir nicht alle Kritiker überzeugen können, dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung, dass der vierstreifige Ausbau der E 233 für die Region Vorteile bringt und daher erforderlich ist“, sagt Winter.

 

Im weiteren Verfahren werden die Unterlagen nun ab 5. September bis Freitag, 4. Oktober, an folgenden Standorten öffentlich ausgelegt:

 

  • Stadt Meppen, Markt 43, 49716 Meppen,
  • Stadt Haren (Ems), Neuer Markt 1, 49733 Haren,
  • Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist.

 

Während der Auslegung und auch darüber hinaus – bis zum 15. November – können Stellungnahmen und Einwendungen vorgebracht werden. Auch die Träger öffentlicher Belange sind gefordert, Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Unterlagen können während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) und https://uvp.niedersachsen.de/startseite (UVP-Portal Niedersachsen) eingesehen werden.

 

Nach Auswertung aller Einwendungen und Stellungnahmen durch die Planfeststellungsbehörde bei der Niedersächsischen Landesbehörde werden diese in einem öffentlichen Termin mit den Einwendern erörtert. Der Erörterungstermin steht bislang noch nicht fest. Sobald er terminiert ist, wird er von der Behörde öffentlich bekannt gegeben.

 

 

Bild: (v. l.) Detlev Thieke, Fachbereichsleiter Straßenbau, Markus Müller, Verfahrensleiter Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Klaus Haberland, Leiter des Geschäftsbereichs Lingen der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Landrat Reinhard Winter und Baudezernent Dirk Kopmeyer bei der Übergabe des Planfeststellungsantrages für den Planungsabschnitt 1. (Foto: Landkreis Emsland)