Ehrenamtskarte: Neuerungen machen sie noch attraktiver
Feuerwehrleute und Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und Rettungsdienste profitieren besonders
Meppen. Im Landkreis Emsland engagieren sich zahlreiche Menschen ehrenamtlich – im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement würdigt der Landkreis Emsland mit der Vergabe der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen. Sie bietet landesweit rund 2.500 Vergünstigungen, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern. Aktuell gibt es rund 580 aktive Karteninhaberinnen und -inhaber im Landkreis Emsland.
Das Land Niedersachsen hat nun Neuerungen bei der Ehrenamtskarte bekannt gegeben, die insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste freuen wird. Ihnen wird der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. So können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.
Zu den weiteren Neuerungen gehört auch, dass die Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre abgesenkt wird. Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss. Damit wird den Veränderungen beim Ehrenamt Rechnung getragen, denn zahlreiche Menschen möchten sich nicht mehr langfristig an Strukturen binden und sind punktuell im ehrenamtlichen Einsatz.
Darüber hinaus kann die Ehrenamtskarte ab sofort digital auf dem FreiwilligenServer beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Eine postalische Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck des Formulars und die Versendung über den Postweg ist weiterhin möglich.
Die Ehrenamtskarte kann beantragen, wer freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausübt. Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen. Das Engagement wird in Niedersachsen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Die niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt, seit 2010 gilt sie länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Derzeit beteiligen sich mehr als 70 Kommunen an der Ehrenamtskarte. Aktuell gibt es rund 12.000 Karteninhaberinnen und Karteninhaber. Mit der Ehrenamtskarte können rund 2500 Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch genommen werden. Sie ist landesweit gültig und kann für die Dauer von drei Jahren mit der Option auf Verlängerung beantragt werden.
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte und zu den Vergünstigungen sind unter https://www.freiwilligenserver.de/ zu finden. Eine Beantragung ist unter https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/beantragung möglich.