Eigentum verpflichtet
Verkehrssicherung: Beschädigte Bäume entfernen
Meppen. Am vergangenen Freitag ist es durch den nassen schweren Schnee und den starken Wind zu erheblichem Astbruch und Kronenbruch sowie zu umgeknickten Bäumen an den Kreisstraßen, aber auch Bundes- und Landesstraßen, gekommen. Das hat in der Folge zum Schulausfall geführt. Zudem sind Bäume nicht nur beschädigt, sondern scheinen nicht mehr fest verwurzelt zu sein und stehen schief, so dass die Gefahr besteht, dass sie auf Straßen und Wege fallen.
Die Kreisstraßenmeistereien des Landkreises Emsland haben aus Vorsorgegründen Stellen mit besonders hoher Verkehrsgefährdung bereits beseitigt. Allerdings befinden sich betroffene Bäume oftmals auf Privatgrund, womit hier die Eigentümer verpflichtet sind sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Anlieger sind aufgefordert zu kontrollieren, ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt und haben sie entsprechend zu beseitigen. Darauf weist der Landkreis Emsland hin.