25.06.2013

Einschränkungen bei zwei Brücken

Limit insbesondere bei Gewichtszulassung

Meppen. Ab sofort gilt ein Limit von neun Tonnen für die Brücke über die Lotter Beeke und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das 60 Jahre alte Bauwerk, das sich im Zuge der Kreisstraße 245 zwischen der Bundesstraße 402 und Gersten-Drope in Höhe der Ortschaft Lotten befindet, ist nur noch vermindert tragfähig. Das haben statische Prüfungen ergeben. Auch für die Bardelgrabenbrücke zwischen Schapen und Schale im Zuge der Kreisstraße 330 gelten ab sofort verringerte Gewichtszulassungen.

Zusätzlich zur ohnehin turnusgemäß durchgeführten Brückenhauptprüfung waren durch ein externes Fachbüro Berechnungen zur Tragfähigkeit der beiden Bauwerke durchgeführt worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für die Brücke über die Lotter Beeke aus dem Jahr 1953 Einschränkungen bei Traglast und Geschwindigkeit vorgenommen werden müssen. Ausgenommen von der eingeschränkten Traglast sind Busse, die aufgrund des großen Achsabstandes weiterhin die Brücke passieren können.

Für die Bardelgrabenbrücke, die ebenfalls aus dem Jahr 1953 stammt, sind Einschränkungen bei der Traglast notwendig. Künftig gilt für die Brücke an der Grenze zum Kreis Steinfurt im Zuge der Schaler Straße und der Paltenkämpenstraße deshalb eine Gewichtsbeschränkung von 24 Tonnen.

Eine entsprechende Beschilderung, die auf die neuen Regelungen hinweist, ist jeweils aufgestellt worden. Eine gesonderte Umleitungsbeschilderung für den Schwerverkehr erfolgt nicht.