02.12.2015

Erstregistrierung beschleunigt      

141 Flüchtlinge von Landesaufnahmebehörde erfasst - Voraussetzung für Asylantrag

Meppen. Zuletzt kamen am vergangenen Freitag 150 Flüchtlinge im Landkreis Emsland an. Sie wurden in der Flüchtlingsunterkunft in Sögel aufgenommen. Damit befinden sich bei einer Kapazität von 200 Plätzen aktuell 97 Frauen, Männer und Kinder in der Unterkunft in Sögel. Kreisweit befinden sich insgesamt 725 Flüchtlinge in den Unterkünften.

In den Turnhallen des Lingener Gymnasiums Georgianum sind derzeit 254 Personen untergebracht. 300 Personen finden hier insgesamt Platz. In der Sporthalle der BBS Wirtschaft in Lingen halten sich momentan 115 Personen auf; 150 Unterkunftsplätze sind hier vorhanden. In Meppen haben 259 Flüchtlinge die Sporthallen der Stadt Meppen und der Berufsbildenden Schulen Unterkunft gefunden. Hier sind 350 Plätze geschaffen worden.

Bereits seit Anfang November lässt der Landkreis Emsland Flüchtlinge bei der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Bramsche offiziell registrieren. Dazu gehört neben der Aufnahme von Personalien, Alter, Staatsangehörigkeit sowie der Aufnahme eines Lichtbildes und der Erfassung von Fingerabdrücken ebenfalls eine Gesundheitsuntersuchung, die durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland durchgeführt bzw. organisiert wird. Diese umfasst auch ein Röntgenbild. Erstregistrierung und Gesundheitsuntersuchung sind Voraussetzung, um einen Asylantrag stellen zu können. Insgesamt 141 Personen sind bislang von der zuständigen LAB registriert worden. Dafür werden die Flüchtlinge mit Bussen zum Sitz der Behörde nach Bramsche gebracht.

Nach neuesten Vereinbarungen werden die Registrierungen von Flüchtlingen aus den emsländischen Notunterkünften nun wöchentlich von dienstags bis donnerstags durchgeführt. Damit wurden die Kontingente deutlich erhöht und die Registrierung beschleunigt. Nach Einschätzung von Landrat Reinhard Winter könne die Registrierung damit rein rechnerisch in der zweiten Dezemberwoche abgeschlossen werden.

Darüber hinaus erhalten die registrierten Flüchtlinge ein Taschengeld. Erwachsenen Personen stehen dabei maximal bis zu 143 Euro pro Monat zu. Für die Verteilung des Taschengeldes ist die LAB zuständig.