05.07.2019

„Es gibt Reformbedarf“

Förderung des ländlichen Raums: Landkreise erwarten Änderung des Grundgesetzes

 

Berlin/Meppen. „Die Bundeskanzlerin hat mit Recht davor gewarnt, ländliche Räume zu vernachlässigen“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter, in einer Pressemitteilung des NLT. Dem sei durch die „Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse“ als wichtigster Auftrag entgegenzuwirken. Ergebnisse der Kommission will das Bundeskabinett nun bewerten. Die Landkreise erwarten, dass die Förderung ländlicher Räume im Grundgesetz geändert wird. „Die Änderung des Grundgesetzes wäre zeitgemäß. Es gibt Reformbedarf“, sagt auch Landrat Reinhard Winter, der als ein NLT-Präsidiumsmitglied Weser-Ems am Gespräch im Bundeskanzleramt teilnahm.

 

Das Gespräch fand im Anschluss an eine Sitzung des NLT-Präsidiums in Berlin statt. Bei dem Zusammentreffen mit Staatsminister Hendrik Hoppenstedt vertraten u. a. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages und Mitglied der Kommission, Reuter und Winter die Auffassung, dass gewisse Themen zur Besserstellung des ländlichen Raums angefasst werden müssen. Vorrangig seien dies die Gemeinschaftsaufgaben Agrarstruktur und Küstenschutz, die den heutigen Erfordernissen entsprechen müssen. Darüber hinaus wurde die Sicherstellung angemessener Versorgungsstrukturen gefordert. Dies seien überfällige Themen, hieß es.

 

„Es ist beispielsweise wichtig, in die Infrastruktur zu investieren, so wie wir dies im Emsland derzeit beim Breitbandausbau umsetzen, damit der ländliche Raum nicht abgehängt wird“, sagt Winter. Darüber hinaus habe das Ehrenamt insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel eine enorme gesellschaftliche Bedeutung, was der Landkreis Emsland durch eine entsprechende Anerkennungskultur zu unterstützen versuche. Das Emsland erreiche durch seine Aktivitäten gute Kennzahlen und setze sich damit stark von der üblichen Entwicklung vieler ländlicher Gebiete Deutschlands ab, die an wirtschaftlicher Zugkraft und Lebensqualität verlören.

 

Die „Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde im Juli 2018 von der Bundesregierung eingesetzt. Auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse soll die Kommission Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland erarbeiten.

 

Bild: Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt (6. v. r.) nach dem Austausch mit den Landräten, unter ihnen auch Landrat Reinhard Winter (7. v. l.), im Bundeskanzleramt. (Foto: Markgraf/NLT)