EU-Recht verlangt Kontrollen von Tierhaltungen
301 Anlagen fallen in Zuständigkeit des Landkreises Emsland
Meppen. 301 Tierhaltungsanlagen wird der Landkreis Emsland künftig regelmäßig kontrollieren müssen. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie mit der sperrigen Bezeichnung IED (engl. Industrial Emissions Directive) 2010/75/EU, die auch in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU. Ziel dieser Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehende Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Im Landkreis Emsland sind seit Beginn der Kontrollen Mitte März dieses Jahres insgesamt 55 Tierhaltungsanlagen geprüft worden, davon eine Schweinemastanlage und der Rest Geflügelhaltungen.
Alle drei Jahre sind diese Überprüfungen nach der EU-Richtlinie bei Industrieanlagen durchzuführen. Tierhaltungsanlagen, die maßgebliche Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschreiten, sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Im Einzelnen betroffen sind hier Intensivtierhaltungsanlagen für Geflügel und Schweine mit u. a. 40.000 oder mehr Geflügelplätzen, 2000 oder mehr Mastschweineplätzen sowie 750 oder mehr Sauenplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze. Insgesamt sind dies 72 Anlagen im Landkreis Emsland. Die restlichen 229 Anlagen müssen alle drei Jahre kontrolliert werden.
Dabei ist zu überprüfen, ob die Stallgebäude einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen wie beispielsweise Güllelagerstätten so betrieben werden, wie sie beantragt und genehmigt wurden. Die Kontrollen werden vor der Überprüfung kurzfristig angekündigt, damit die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen entsprechend vorgelegt werden können. Die Ergebnisse der Kontrollen werden nicht nur dem Betreiber der Anlage mitgeteilt, sondern auch durch eine Meldung im Amtsblatt veröffentlicht. Dabei wird auch veröffentlicht, ob und welche schwerwiegenden Mängel bei der Kontrolle festgestellt wurden. Sofern diese bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt beseitigt wurden, wird darauf in der Meldung hingewiesen. Der Landkreis Emsland hat zu veranlassen, dass die Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.
Die bisherigen Kontrollen zeigen, dass überwiegend Mängel festgestellt wurden, die als nicht schwerwiegend gelten. Dabei handelt es sich um wasserrechtliche Verstöße, bei denen beispielsweise die Erlaubnis für die gezielte Einleitung von Wasser fehlt. Diese Mängel wurden inzwischen behoben. Bei drei Anlagen konnten schwerwiegende Mängel festgestellt werden. Dort war jeweils der Zustand der Abluftreinigungsanlage mangelhaft. Hier läuft noch ein Verfahren zur Behebung der Mängel.
Meppen. 301 Tierhaltungsanlagen wird der Landkreis Emsland künftig regelmäßig kontrollieren müssen. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie mit der sperrigen Bezeichnung IED (engl. Industrial Emissions Directive) 2010/75/EU, die auch in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU. Ziel dieser Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehende Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Im Landkreis Emsland sind seit Beginn der Kontrollen Mitte März dieses Jahres insgesamt 55 Tierhaltungsanlagen geprüft worden, davon eine Schweinemastanlage und der Rest Geflügelhaltungen.
Alle drei Jahre sind diese Überprüfungen nach der EU-Richtlinie bei Industrieanlagen durchzuführen. Tierhaltungsanlagen, die maßgebliche Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschreiten, sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Im Einzelnen betroffen sind hier Intensivtierhaltungsanlagen für Geflügel und Schweine mit u. a. 40.000 oder mehr Geflügelplätzen, 2000 oder mehr Mastschweineplätzen sowie 750 oder mehr Sauenplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze. Insgesamt sind dies 72 Anlagen im Landkreis Emsland. Die restlichen 229 Anlagen müssen alle drei Jahre kontrolliert werden.
Dabei ist zu überprüfen, ob die Stallgebäude einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen wie beispielsweise Güllelagerstätten so betrieben werden, wie sie beantragt und genehmigt wurden. Die Kontrollen werden vor der Überprüfung kurzfristig angekündigt, damit die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen entsprechend vorgelegt werden können. Die Ergebnisse der Kontrollen werden nicht nur dem Betreiber der Anlage mitgeteilt, sondern auch durch eine Meldung im Amtsblatt veröffentlicht. Dabei wird auch veröffentlicht, ob und welche schwerwiegenden Mängel bei der Kontrolle festgestellt wurden. Sofern diese bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt beseitigt wurden, wird darauf in der Meldung hingewiesen. Der Landkreis Emsland hat zu veranlassen, dass die Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.
Die bisherigen Kontrollen zeigen, dass überwiegend Mängel festgestellt wurden, die als nicht schwerwiegend gelten. Dabei handelt es sich um wasserrechtliche Verstöße, bei denen beispielsweise die Erlaubnis für die gezielte Einleitung von Wasser fehlt. Diese Mängel wurden inzwischen behoben. Bei drei Anlagen konnten schwerwiegende Mängel festgestellt werden. Dort war jeweils der Zustand der Abluftreinigungsanlage mangelhaft. Hier läuft noch ein Verfahren zur Behebung der Mängel.