Pressemitteilungen
12.07.2011
Familien erhalten Leistungen für Schulbedarf
Bildungspaket sieht ab August 70 Euro je Kind vor – Anträge stellen Meppen. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, das im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getreten ist, haben Schüler aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, einen Anspruch auf zusätzliche Geldleistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Der Landkreis Emsland erinnert daran, dass hier zum Teil von den Familien Anträge zu stellen sind, um sich diese Mittel zu sichern.
Ab dem kommenden Schuljahr bekommt jeder Schüler aus Familien im Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Bezug 70 Euro für die Schulausstattung. Zum 1. August lässt die jeweilige Wohnortgemeinde das Geld mit den laufenden Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfezahlungen den Familien zukommen, damit die Anschaffung von Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien erleichtert wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht zu stellen. Schüler aus Familien, für die Kinderzuschlag gezahlt wird oder die Wohngeld beziehen, erhalten diese Leistungen ebenfalls im August, jedoch vom Landkreis Emsland direkt und nur auf Antrag. Antragsvordrucke sind unter
Weitere Informationen sind beim Landkreis Emsland, Fachbereich Arbeit, Bildung und Teilhabe, unter der Telefonnummer 05931/44-2435 erhältlich.
Weitere Informationen sind beim Landkreis Emsland, Fachbereich Arbeit, Bildung und Teilhabe, unter der Telefonnummer 05931/44-2435 erhältlich.