FFP2-Maskenpflicht in Kreishäusern
Gilt für Besucher und Mitarbeitende - Weiterhin 3G-Regelung
Meppen. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass ab Montag, 10. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht in den Standorten der Kreisverwaltung in Meppen, Lingen und Aschendorf gilt. Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, dies zu beachten. Dies geschieht, um den Schutz vor Infektionen zu erhöhen und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten.
Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter sechs Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend.
Die FFP2-Maksenpflicht gilt neben der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreishäuser in Meppen sowie der Außenstellen in Lingen und Aschendorf. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zum Kreishaus und seinen Außenstellen trotz der derzeit geltenden Weihnachts- und Neujahrsruhe auch weiterhin unter Einhaltung der 3G-Regelung für getestete, genesene und geimpfte Personen möglich ist.