29.06.2015

"Fläche für Windkraft wird nahezu verdoppelt"

Landkreis übergibt Entwurf zum RROP den Gremien zur Beschlussfassung

Meppen. Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2013 beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2010 im Teilabschnitt Energie zu ändern. Ein erster Entwurf wurde nach einer Vielzahl von Anregungen insbesondere von den Städten und Gemeinden durch den Landkreis Emsland überprüft und entsprechend überarbeitet. Der überarbeitete zweite Entwurf wird nun den zuständigen Gremien des Landkreises Emsland zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser Entwurf sei geeignet, die Akzeptanz der Bürger und Politik zu erlangen sowie die Rechtssicherheit der Planung und die spätere Genehmigungsfähigkeit zu gewährleisten, sagt Landrat Reinhard Winter.

„Wir sind der Auffassung, dass es uns gelungen ist, eine sozial-, umwelt- und raumverträgliche Weiterentwicklung der Windenergienutzung im Landkreis Emsland zu ermöglichen. Die gemeindliche Entwicklung und der Schutz der Bevölkerung sowie der Natur werden berücksichtigt. Dabei wird die Planung der Energiewende sowie den rechtlichen Vorgaben zur Privilegierung von Windenergienutzung gerecht“, führt der Landrat weiter aus.

Im zweiten Entwurf wird u. a. der Abstand zur Wohnbebauung im Außenbereich auf nun 800 m, nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 1000 m festgesetzt. „Ein hoher Anteil der Bürger im Landkreis Emsland wohnt im Außenbereich. Dies stellt einen Kompromiss dar, zwischen dem Gedanken der Vorsorge vor Beeinträchtigungen durch Windenergie und den Anforderungen an ein schlüssiges Planungskonzept, das der Windkraft im Landkreis Emsland substantiell Raum verschafft“, erläutert Winter. Künftig soll erst im Rahmen einer Einzelfallprüfung der Abstand zu Lebensräumen von Gast- und Brutvögeln von lokaler und regionaler Bedeutung geregelt werden. Eine grundsätzliche Abstandsregelung von 500 m bzw. 1200 m zu diesen Gebieten, wie es im ersten Entwurf noch vorgesehen war, soll es nicht mehr geben. Der Abstand zu Bundeswasserstraßen, Autobahnen sowie sonstigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von regionaler Bedeutung sowie Bahngleisen soll von 200 auf 150 m verringert werden. Gleichzeitig soll es einen Mindestabstand von 4 km zwischen potenziellen Neuausweisungen von Flächen für die Windkraft geben, um einer Überformung des Landschaftsraumes entgegenzuwirken.

Die im erneuten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen führten u. a. auch zu einer räumlichen Präzisierung dreier Vorranggebiete Windenergienutzung sowie in einem Fall zur Streichung eines Vorranggebietes. Verkleinert wurde das „Eignungsgebiet Teststrecke“ von rund 341 ha um rund 48 ha wegen der geringen Entfernung zu einem Windpark im benachbarten Landkreis Leer, das Vorranggebiet „Harrenstätte“ von 67 auf rund 62 ha wegen eines bislang unberücksichtigten Waldgebietes sowie das Vorranggebiet „Lünne“ von derzeit 138 auf dann rund 135 ha, um den Betrieb des Modell-Flug-Sport-Clubs Spelle nicht einzuschränken. Das Vorranggebiet „Messingen“ fällt künftig weg. Hier ist abweichend vom bisherigen Planungskonzept ein Mindestabstand von vorhandenen Wohnhäusern von 1000 m einzuhalten, da es sich nicht um Wohnhäuser im Außenbereich handelt.

Im Ergebnis weist der zweite Entwurf damit 33 Standorte für Windkraft aus, so dass insgesamt 4389 ha der Landkreisfläche unter Wind gebracht werden können. Hiervon entfallen 3850 ha auf klassische Vorranggebiete Windenergienutzung sowie insgesamt 539 ha auf ein Vorranggebiet für die Verstetigung und Speicherung von Windkraft (214 ha) sowie auf zwei Eignungsgebiete Windenergienutzung (325 ha). Mit dem Wert von 3850 ha erfüllt der Landkreis Emsland die im Entwurf des neuen Windenergieerlasses für das Land Niedersachsen (Stand Mai 2015) vorgeschlagene Zielgröße für das Emsland von 3792 ha (1,32 %). Werden zusätzlich die weiteren Festlegungen auf 539 ha Fläche berücksichtigt, so sichert der aktuelle Planentwurf rund 1,52 % der Landkreisfläche für die Windenergie.

Gegenüber dem bestehenden RROP 2010 nimmt die für die Windenergie genutzte Fläche um etwa 75 % von ehemals 2266 ha auf künftig 3850 ha bzw. maximal 4389 ha zu. „Die Fläche für Windkraft wird damit nahezu verdoppelt“, betont der Landrat.

Hinsichtlich des Vorranggebiets für die 380 kV-Leitungstrasse waren im Rahmen der Änderung des RROP 2010 ebenfalls Alternativen für den Raum Meppen, Geeste und Lingen geprüft worden. Im Lauf des am 23. Januar 2013 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens hatte eine umfassende Konfliktbetrachtung stattgefunden, die u. a. die Belange von Mensch, Natur, Landschaft, Umweltschutz, Rohstoffgewinnung und Windenergienutzung berücksichtigt hatte. Die in diesem Zusammenhang von den Städten Meppen, Lingen und den Gemeinden Geeste und Twist vorgebrachte Kritik und Alternativvorschläge zur Trassenführung wurden in 2014 und 2015 dem Vorhabenträger Amprion vorgelegt und eingehend erläutert. Im Ergebnis konnte jedoch keine der vorgeschlagenen Alternativen den im Raumordnungsverfahren festgestellten Trassenkorridor in Frage stellen. Einzige Ausnahme ist ein Teilbereich des Windparks Sustrum in der Samtgemeinde Lathen. Hier ist eine gleichzeitige Darstellung zweier Vorranggebiete (Wind und Trassenkorridor) nicht möglich. Der Windkraft wird wegen der Bestandssituation Vorrang eingeräumt. „Der Landkreis Emsland unterstützt aber auch während der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens durch Amprion weiterhin die Suche nach alternativen Trassen, die gegebenenfalls ein Mehr an regionaler Akzeptanz mit sich bringen werden“, sichert Winter zu.

Das RROP, Teilabschnitt Energie, soll in der Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses am 8. Juli und im Kreistag am 20. Juli abschließend beschlossen werden.