03.12.2021

Formaler Akt zur bereits gelebten Praxis

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Management von Kontaktpersonen

 

Meppen. Der Landkreis Emsland ist Risikogebiet mit einer 7-Tagesinzidenz von derzeit rund 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 unter anderem eine strikte Containmentstrategie. Das heißt, infizierte Personen und deren nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen müssen ermittelt, informiert und in Quarantäne gesetzt werden. Da dies bei den derzeit uneingeschränkten Kontakten eine umfangreiche Recherchearbeit mit sich bringt, ist der Landkreis Emsland bereits in diesem November dazu übergegangen, die mit einem PCR-Test bestätigt infizierten Personen zu verpflichten, ihre Kontaktpersonen selbst zu informieren. Der Landkreis Emsland vollzieht mit der nun aktuell veröffentlichten Allgemeinverfügung den rein formalen Akt zur bereits gelebten Praxis.

 

Mit dieser Allgemeinverfügung soll die Kontaktpersonennachverfolgung beschleunigt werden, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. „Momentan beansprucht die Kontaktpersonennachverfolgung sehr viel Zeit und Aufwand. Um Infektionsketten zeitnah zu durchbrechen, ist es zielführend, infizierte Personen selbst mit ihren Möglichkeiten in die Pflicht zu nehmen. Sie wissen selbst am besten, mit wem sie Kontakt hatten“, sagt Burgdorf.

 

Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland sofort über die Kontaktpersonen und deren Impfstatus zu informieren. Die notwendigen Informationen für positiv PCR-getestete und deren enge Kontaktpersonen stellt das Gesundheitsamt auf der Startseite des Landkreises Emsland unter www.emsland.de zur Verfügung (Direktlink).

 

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 5. Dezember, und ist befristet bis einschließlich 6. Januar 2022.