18.11.2014

Freilaufende Tiere vorsorglich einstallen

Vogelgrippe: Landkreis Emsland empfiehlt Schutzmaßnahmen

Meppen. Der Landkreis Emsland prüft derzeitvor dem Hintergrund von Vogelgrippefällen in Deutschland und den Niederlanden umfassend, ob eine Aufstallung von Geflügel sinnvoll ist. Nach derzeitigem Stand besteht keine rechtliche Grundlage, um eine Aufstallung von Tieren anzuordnen. Es könne lediglich allen Geflügelhaltern und nicht-gewerblichen Haltern von Tierbeständen empfohlen werden zu prüfen, ob freilaufende Tiere vorsorglich eingestallt werden können.

Darüber hinaus weist der Landkreis Emsland auf die genaue Einhaltung der so genannten Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter hin, zu denen u. a. die Verwendung von Schutzkleidung beim Kontakt mit den Tierbeständen sowie ein begrenzter Personenverkehr zählen.

Der Landkreis Emsland steht bei der Frage der Bewertung des Seuchengeschehens in enger Abstimmung u. a. mit den Nachbarlandkreisen Grafschaft Bentheim, Cloppenburg und Vechta. Für ein Aufstallungsgebot sind hohe Voraussetzungen notwendig. Es muss umfassend abgewogen werden, damit eine Aufstallungsverfügung begründet und rechtlich haltbar ist. Eine abschließende Entscheidung ist dies nicht. Auf der Grundlage der weiteren Seuchenentwicklung muss diese Entscheidung ständig neu überdacht werden.

Im Landkreis Emsland waren zuletzt im Mai 2013 zwei Fälle von milder Vogelgrippe (Typ H7) in Legehennenställen aufgetreten. Die Tiere mussten tierschutzgerecht getötet werden.