28.01.2016

Geänderte Rechtslage gibt Raum für neue Prüfung       

Kommt Bürgermeistertrasse doch? – Erdkabel künftig aus Naturschutzgründen möglich

Meppen. „Es sind nunmehr auch Teilerdverkabelungen aus Gründen des Naturschutzes möglich. Damit eröffnet sich bei der so genannten Bürgermeistertrasse die Möglichkeit einer Erdverkabelung zwischen Meppen und Lingen“, teilt Landrat Reinhard Winter mit. Das Land Niedersachsen müsse nun prüfen, ob im Planfeststellungsverfahren, das von Meppen beginnend durch den Vorhabenträger Amprion beantragt wurde, mit der Erdverkabelung die Bürgermeistertrasse umgesetzt werden könne.

Hintergrund sind Änderungen des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG), die diese zusätzlichen Abschnitte mit Erdverkabelung an der geplanten 380 kV-Höchstspannungsleitung von Dörpen bis zum Niederrhein ermöglichen könnten. Bislang waren bei dem geplanten Pilotprojekt Abschnitte mit Erdverkabelung nur möglich, wenn die Freileitung 400 m zur Wohnbebauung im Innenbereich und 200 m zum Außenbereich unterschreitet.

Winter machte deutlich, dass der Landkreis Emsland bereits in der Vergangenheit wiederholt betont hatte, die Suche nach alternativen Trassen zu unterstützen - zuletzt geschehen mit Kreistagsbeschluss vom Juli 2015. „Sollte die Bürgermeistertrasse, die scheinbar die Akzeptanz der betroffenen Kommunen Meppen, Twist und Geeste findet, sich aufgrund der neuen ab Januar 2016 geltenden rechtlichen Änderungen nun umsetzen lassen, ziehen wir hier mit“, betont Winter. Der Landkreis habe auch fortlaufend in Richtung Land und Bund betont, dass mehr Erdverkabelung möglich sein müsse, erinnert Winter an die Beratungen im Kreistag und seinen Ausschüssen.

Die Städte Geeste, Twist und Meppen hatten für die von ihnen betroffenen Bereiche die Bürgermeistervariante als alternativen Trassenverlauf der 380 kV-Höchstspannungsleitung vorgeschlagen. Auch die Stadt Lingen hatte in Abstimmung mit Geeste eine weiter westlich gelegene Trasse vorgeschlagen. Die Beeinträchtigung von geschützten Naturräumen stand im Wesentlichen diesen Varianten entgegen. Die geänderte Rechtslage gibt nun Raum für erneute Prüfungen.