28.07.2021

Gemeinsam die Schutzgebiete besser machen 

Vereinsgründung zur Etablierung einer „ökologischen Station“

 

Nordhorn. Der „Niedersächsische Weg“ ist eine Vereinbarung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft für mehr Arten- und Gewässerschutz. Ganz in diesem Sinne haben sich am vergangenen Dienstag acht Vertreter aus Naturschutz und Landwirtschaft zu einem gemeinsamen Trägerverein zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist die Gründung einer ökologischen Station „Grafschaft Bentheim/Emsland-Süd“, um die örtlichen Unteren Naturschutzbehörden (Landkreis Emsland, Landkreis Grafschaft Bentheim, Stadt Lingen) bei ihren Aufgaben der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten zu unterstützen.

 

Als Kooperationsprojekte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz sollen niedersachsenweit 15 neue Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten im Zuge des „Niedersächsischen Weges“ bis 2025 installiert werden. Für die Schutzgebiete in der Grafschaft Bentheim sowie im südlichen und mittleren Emsland haben sich nun acht Gründungsmitglieder auf den Weg gemacht. Vertreter der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim, der Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland, des Tierparks Nordhorn, des Internationalen Naturparks Moor, des BUND, des NABU, vertreten durch seine Kreisgruppe Grafschaft Bentheim sowie den Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim und der Vereinigung des Emsländischen Landvolks (VEL) haben in einer feierlichen Gründungsversammlung am Dienstag, den 27.07.2021, die gemeinsame Satzung für den Trägerverein der Ökologischen Station unterzeichnet.

 

In Zukunft soll die ökologische Station „Grafschaft Bentheim/Emsland-Süd“ die Unteren Naturschutzbehörden in den Schutzgebieten des südlichen und mittleren Emslandes sowie der Grafschaft Bentheim unterstützen.
„Naturschutz funktioniert dort besonders gut, wo eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet ist. Wo Ansprechpartner vorhanden sind, wo gemeinsames Handeln koordiniert wird und wo die handelnden Personen die Entwicklungen in den Schutzgebieten genau im Blick haben“, so Landrat Marc-André Burgdorf. Die Mitarbeitenden der Station sollen also Ansprechpartner vor Ort sein, vor allem aber sollen sie den Zustand der Schutzgebiete durch das Kartieren von Tier- und Pflanzenarten erfassen.

 

„Zu wissen, was in den einzelnen Gebieten los ist, soll eine Hauptaufgabe der ökologischen Station sein. Wie entwickeln sich die Bestände? Auf welche Besonderheiten muss bei der Planung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen geachtet werden? Das zu ermitteln, ist wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Pflege und Entwicklung unserer Schutzgebiete“, betont Dr. Michael Kiehl, Kuratoriumsvorsitzender der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim und Erster Kreisrat des Landkreises Grafschaft Bentheim.

 

„Oft steckt das Wissen über das Vorkommen von Arten in den Köpfen oder den Listen Ehrenamtlicher. Mit der ökologischen Station wollen wir dieses Wissen zusammentragen, auswerten und so den ehrenamtlichen Kartierer:innen eine Plattform bieten, ihr Wissen fundiert in die Planungen der Unteren Naturschutzbehörden einzubringen,“ ist auch Hanna-Clara Wiegmann von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim über die Vorbereitungen zur Einrichtung einer ökologischen Station erfreut.

 

„Auch wir sind uns sicher, dass eine naturschutzfachlich qualifizierte Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten einen wesentlichen Beitrag zu einem erfolgreichen Management und damit zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Schutzgebiete bei uns leisten kann“, so Walter Oppel vom BUND, Kreisgruppe Grafschaft Bentheim. Darüber hinaus profitieren die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen in den Schutzgebieten: Mit der Kenntnis vor Ort sind die Entscheidungswege kürzer, können Mahdtermine flexibler gestaltet und von dem tatsächlichen Brutgeschehen von Wiesenvögeln abhängig gemacht werden.

 

„Davon haben auch unsere Mitglieder etwas!“, ist Georg Meiners, Präsident der Vereinigung des Emsländischen Landvolks, überzeugt. Und so sollen durch die gemeinsame Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz über den Trägerverein der ökologischen Station „Grafschaft Bentheim/Emsland-Süd“ auch Ressentiments abgebaut werden – ganz im Sinne des „Niedersächsischen Weges“.

 

Bild: Die Vertreter der sämtlicher Partner im Rahmen der Gründungsveranstaltung (Foto: Franz Frieling)  


 

 

Hintergrundinformation zur ökologischen Station „Grafschaft Bentheim/Emsland-Süd“

 

• Die Betreuungsgebietskulisse umfasst insgesamt 46 Schutzgebiete, darunter 24 FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (s. Karte). Außerhalb von Schutzgebieten sollen die Mitarbeitenden der Station Aufgaben innerhalb von weiteren Feuchtwiesengebieten in der Grafschaft Bentheim sowie in den Niederungen der Vechte übernehmen können. Die Gesamtbetreuungsgebietskulisse beträgt 37.722 ha.

 

• Wertgebende Elemente sind besonders charakteristische Moor- und Heidegebiete sowie nährstoffarme Gewässer, Nass- und Feuchtgrünland, Heiden und Niederungslebensräume von Flachlandbächen und der Ems wie Bruch- und Feuchtwälder, alte Buchenwälder oder Niedermoore.

 

• Zu den Aufgaben der ökologischen Station gehört u.a. das Monitoring gebietsspezifischer Arten und Lebensräume, die Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörden bei der Planung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßahmen, die gebietsbezogene Öffentlichkeits- und Umweltbildungsarbeit sowie die Begleitung von Bewirtschaftern im Sinne eines Bindegliedes zu den verantwortlichen Stellen.

 

• Über einen Stationstisch werden weitere Akteure, z.B. aus den Bereichen Forstwirtschaft, Jagd, Angeln, Regionalmanagement, Tourismus, Ökologie und Klimaschutz in die Aufgaben der ökologischen Station eingebunden. Sie sollen die Mitglieder des Trägervereins in gebiets- und fachspezifischen Themen beraten.

 

• Das Konzept der ökologischen Station „Grafschaft Bentheim/Emsland-Süd“ soll bis spätestens 30.11.2021 dem Land Niedersachsen zur Zustimmung vorgelegt werden. Das Land Niedersachsen entscheidet im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL) über eine mögliche Zuwendung für die ökologische Station „Grafschaft Bentheim/Emsland-Süd“.