Geordneter Ausbau der Windkraft kreisweit möglich
Raumordnungsprogramm im Teilabschnitt Energie genehmigt
Meppen. Die am 21. Dezember 2015 vom emsländischen Kreistag beschlossene Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), Teilabschnitt Energie, ist von der zuständigen Landesplanungsbehörde in Oldenburg genehmigt worden. „Damit ist der Weg frei für den weiteren geordneten Ausbau der Windkraft im Landkreis Emsland“, sagt Landrat Reinhard Winter. Mit der nunmehr erfolgten Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises ist die vom Kreistag beschlossene Satzung rechtskräftig.
Mit der vorliegenden Planung sei der nun über zwei Jahre andauernde planungsfreie Zustand, der sich für den RROP-Teilabschnitt Windenergie aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im August 2013 ergeben hatte, endlich beendet, betont Winter.
Insgesamt stehen damit kreisweit 33 Gebiete für Windenergienutzung mit insgesamt 4389 ha Fläche zur Verfügung. Davon entfallen 3850 ha und damit 1,33 % der Landkreisfläche auf klassische Vorranggebiete für die Windenergienutzung. „Damit wird die von der Landesregierung im Windenergieerlass vorgeschlagene Zielgröße für den Landkreis Emsland von 3.368 ha mehr als erfüllt. Es ist aus unserer Sicht somit unstrittig, dass der vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des RROP 2010 für den Landkreis Emsland der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft“, betont Winter.
Hinzu kommen 214 ha für ein Vorranggebiet für die Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie (Windenergie) in Haren sowie weitere 325 ha für Eignungsgebiete Windenergienutzung jeweils in Papenburg und Emsbüren. „Bei Berücksichtigung dieser zusätzlichen Flächen von insgesamt 539 ha sichert der aktuelle Plan sogar etwa 1,52 % der Landkreisfläche für die Windenergienutzung“, erläutert Winter.
Gegenüber dem bisher im RROP 2010 dargestellten Flächenumfang von 2.266 ha ergibt sich im Vergleich zu der aktuell ausgewiesenen Fläche von 4389 ha zudem eine Zunahme der für die Windenergienutzung bereitgestellten Gebiete um etwa 75 %. „Die Fläche der regionalplanerisch für die Windenergienutzung gesicherten Gebiete wird damit nahezu verdoppelt“, so Winter.
In intensiven Abstimmungsgesprächen konnten zudem Bedenken gegenüber dem RROP 2010 überwiegend ausgeräumt werden. „Es ist aber nicht überraschend, dass es bei einer so umfassenden Planung für einen so großen Planungsraum keine allumfassende Lösung gibt. Dafür sind teilweise die Vorstellungen der Betroffenen in Einzelfragen zu grundverschieden und gegensätzlich. Es war hier Aufgabe des Kreistages abzuwägen und mit der Zustimmung zum aktuellen RROP eine bindende Entscheidung zu treffen, die einen geordneten Ausbau der Windenergie kreisweit ermöglicht“, so Winter.
Meppen. Die am 21. Dezember 2015 vom emsländischen Kreistag beschlossene Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), Teilabschnitt Energie, ist von der zuständigen Landesplanungsbehörde in Oldenburg genehmigt worden. „Damit ist der Weg frei für den weiteren geordneten Ausbau der Windkraft im Landkreis Emsland“, sagt Landrat Reinhard Winter. Mit der nunmehr erfolgten Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises ist die vom Kreistag beschlossene Satzung rechtskräftig.
Mit der vorliegenden Planung sei der nun über zwei Jahre andauernde planungsfreie Zustand, der sich für den RROP-Teilabschnitt Windenergie aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im August 2013 ergeben hatte, endlich beendet, betont Winter.
Insgesamt stehen damit kreisweit 33 Gebiete für Windenergienutzung mit insgesamt 4389 ha Fläche zur Verfügung. Davon entfallen 3850 ha und damit 1,33 % der Landkreisfläche auf klassische Vorranggebiete für die Windenergienutzung. „Damit wird die von der Landesregierung im Windenergieerlass vorgeschlagene Zielgröße für den Landkreis Emsland von 3.368 ha mehr als erfüllt. Es ist aus unserer Sicht somit unstrittig, dass der vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des RROP 2010 für den Landkreis Emsland der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft“, betont Winter.
Hinzu kommen 214 ha für ein Vorranggebiet für die Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie (Windenergie) in Haren sowie weitere 325 ha für Eignungsgebiete Windenergienutzung jeweils in Papenburg und Emsbüren. „Bei Berücksichtigung dieser zusätzlichen Flächen von insgesamt 539 ha sichert der aktuelle Plan sogar etwa 1,52 % der Landkreisfläche für die Windenergienutzung“, erläutert Winter.
Gegenüber dem bisher im RROP 2010 dargestellten Flächenumfang von 2.266 ha ergibt sich im Vergleich zu der aktuell ausgewiesenen Fläche von 4389 ha zudem eine Zunahme der für die Windenergienutzung bereitgestellten Gebiete um etwa 75 %. „Die Fläche der regionalplanerisch für die Windenergienutzung gesicherten Gebiete wird damit nahezu verdoppelt“, so Winter.
In intensiven Abstimmungsgesprächen konnten zudem Bedenken gegenüber dem RROP 2010 überwiegend ausgeräumt werden. „Es ist aber nicht überraschend, dass es bei einer so umfassenden Planung für einen so großen Planungsraum keine allumfassende Lösung gibt. Dafür sind teilweise die Vorstellungen der Betroffenen in Einzelfragen zu grundverschieden und gegensätzlich. Es war hier Aufgabe des Kreistages abzuwägen und mit der Zustimmung zum aktuellen RROP eine bindende Entscheidung zu treffen, die einen geordneten Ausbau der Windenergie kreisweit ermöglicht“, so Winter.