Gericht bestätigt Verfallsanordnung
Landkreis Emsland setzt Forderung von 400.000 Euro juristisch durch
Meppen. In der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Meppen ist der Landkreis Emsland in seiner Rechtsauffassung umfänglich bestätigt worden. Der Richter folgte der Auffassung des Landkreises Emsland, nach der ein Betreiber einer Biogasanlage rund 400.000 Euro rechtswidrig zu viel an Einspeisevergütung eingenommen hatte. „Wir begrüßen diese Entscheidung sehr“, sagte Kreisbaurat Dirk Kopmeyer.
Im Rahmen eines so genannten Verfallsverfahrens hatte der Landkreis Emsland einen vom Betreiber der Anlage unrechtmäßig erlangten Vermögensvorteil abschöpfen wollen. Der Anlagenbetreiber hatte mit seiner Anlage mehr Energie erzeugt und verkauft, als die Genehmigung für die Anlage erlaubte. Er hatte damit nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz regelt, unrechtmäßige Gewinne erzielt.
Aufgefallen war dies bei einer Überprüfung aller Biogasanlagen im Landkreis Emsland, die 2011 rückwirkend für das Jahr 2009 durchgeführt worden war. Dabei waren lediglich Anlagen kontrolliert worden, die durch den Landkreis Emsland genehmigt worden waren und 2009 bereits mindestens ein volles Jahr Strom eingespeist hatten. Überprüft wurden insgesamt 15 Anlagen; gegen neun Anlagenbetreiber wurden Verfahren eingeleitet. Der nun vor dem Amtsgericht verhandelte Fall, ist der erste im Landkreis Emsland, der in einer Gerichtsverhandlung juristisch ausgefochten wurde. Der betroffene Landwirt hatte gegen die Verfallsanordnung des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt.
Die rund 400.000 Euro gehen nun der Staatskasse zu. Weitere Verfallsanordnungen des Landkreises Emsland, die sofort erfüllt und direkt an den Landkreis Emsland gezahlt werden, sollen zweckgebunden der Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland zukommen. „Die unrechtmäßig zuviel an die Biogasanlagenbetreiber gezahlten Erlöse stammen aus dem EEG und wurden damit von der Allgemeinheit finanziert. Sie können auf diesem Weg dem Umweltschutz und der Allgemeinheit wieder zugute kommen“, erläuterte Kopmeyer.
Das Verfallsverfahren hat im Landkreis Emsland erst in jüngster Vergangenheit an Bedeutung gewonnen, weil ab dem Zeitraum 2010 ein starker Zuwachs an Biogasanlagen im Landkreis Emsland erfolgt ist. Aktuell werden im Landkreis Emsland insgesamt 64,5 MW elektrische Leistung durch 161 Biogasanlagen produziert; zum Vergleich: 2009 waren dies 80 Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 35,4 MW und 2010 bereits 114 Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 46,6 MW. Mit weiteren Verfallsanordnungen sei künftig zu rechnen, betonte Kopmeyer.
Hintergrund: Beim Verfallsverfahren wird der unrechtmäßig erlangte Vermögensvorteil abgeschöpft. Es ist ein Verfall (kein Bußgeld) zu zahlen. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.
Meppen. In der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Meppen ist der Landkreis Emsland in seiner Rechtsauffassung umfänglich bestätigt worden. Der Richter folgte der Auffassung des Landkreises Emsland, nach der ein Betreiber einer Biogasanlage rund 400.000 Euro rechtswidrig zu viel an Einspeisevergütung eingenommen hatte. „Wir begrüßen diese Entscheidung sehr“, sagte Kreisbaurat Dirk Kopmeyer.
Im Rahmen eines so genannten Verfallsverfahrens hatte der Landkreis Emsland einen vom Betreiber der Anlage unrechtmäßig erlangten Vermögensvorteil abschöpfen wollen. Der Anlagenbetreiber hatte mit seiner Anlage mehr Energie erzeugt und verkauft, als die Genehmigung für die Anlage erlaubte. Er hatte damit nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz regelt, unrechtmäßige Gewinne erzielt.
Aufgefallen war dies bei einer Überprüfung aller Biogasanlagen im Landkreis Emsland, die 2011 rückwirkend für das Jahr 2009 durchgeführt worden war. Dabei waren lediglich Anlagen kontrolliert worden, die durch den Landkreis Emsland genehmigt worden waren und 2009 bereits mindestens ein volles Jahr Strom eingespeist hatten. Überprüft wurden insgesamt 15 Anlagen; gegen neun Anlagenbetreiber wurden Verfahren eingeleitet. Der nun vor dem Amtsgericht verhandelte Fall, ist der erste im Landkreis Emsland, der in einer Gerichtsverhandlung juristisch ausgefochten wurde. Der betroffene Landwirt hatte gegen die Verfallsanordnung des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt.
Die rund 400.000 Euro gehen nun der Staatskasse zu. Weitere Verfallsanordnungen des Landkreises Emsland, die sofort erfüllt und direkt an den Landkreis Emsland gezahlt werden, sollen zweckgebunden der Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland zukommen. „Die unrechtmäßig zuviel an die Biogasanlagenbetreiber gezahlten Erlöse stammen aus dem EEG und wurden damit von der Allgemeinheit finanziert. Sie können auf diesem Weg dem Umweltschutz und der Allgemeinheit wieder zugute kommen“, erläuterte Kopmeyer.
Das Verfallsverfahren hat im Landkreis Emsland erst in jüngster Vergangenheit an Bedeutung gewonnen, weil ab dem Zeitraum 2010 ein starker Zuwachs an Biogasanlagen im Landkreis Emsland erfolgt ist. Aktuell werden im Landkreis Emsland insgesamt 64,5 MW elektrische Leistung durch 161 Biogasanlagen produziert; zum Vergleich: 2009 waren dies 80 Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 35,4 MW und 2010 bereits 114 Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 46,6 MW. Mit weiteren Verfallsanordnungen sei künftig zu rechnen, betonte Kopmeyer.
Hintergrund: Beim Verfallsverfahren wird der unrechtmäßig erlangte Vermögensvorteil abgeschöpft. Es ist ein Verfall (kein Bußgeld) zu zahlen. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.