18.03.2016

Gerichtsentscheid gibt Einwendungen mehr Raum       

Tierhaltungsanlagen: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Einwender

Meppen. Durch ein aktuelles Urteil (v. 15.10.2015, Az. C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Möglichkeit Einwendungen in Genehmigungsverfahren vorzubringen deutlich erweitert.

Landrat Reinhard Winter begrüßt grundsätzlich die erweiterten Möglichkeiten für Betroffene und Verbände, weil sie mehr Bürgernähe und Transparenz in komplexen Verfahren versprechen. Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass es für Antragsteller künftig noch schwieriger sein wird, Rechtssicherheit zu erlangen.

Konkret hat der EuGH in seinem Urteil u. a. entschieden, dass Einwendungen gegen ein Vorhaben auch außerhalb der gesetzlich geregelten Einwendungsfristen erhoben werden können. Das Urteil führt daher u. a. dazu, dass mehrere bereits laufende Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im Bereich der Tierhaltung erneut öffentlich bekannt gemacht und entsprechende Unterlagen erneut zur Einsicht ausgelegt werden müssen.