01.02.2018

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L51 in Werpeloh

Landkreis folgt neuer Empfehlung der Verkehrs- und Unfallkommission

 

Meppen/Werpeloh. Nach 2013 und 2015 haben die emsländische Verkehrs- und die Unfallkommission den Knotenpunkt an der L51 in Werpeloh am 28. Januar vor dem Hintergrund eines aktuellen Verkehrsunfalls ein weiteres Mal begutachtet. Nach Auswertung polizeilicher Daten wurde im Ortstermin erneut bestätigt, dass der betreffende Streckenabschnitt keine Unfallhäufungsstelle darstelle. Aktuelle und frühere Unfälle seien laut Polizei überdies nicht auf zu hohe Geschwindigkeiten einzelner Verkehrsteilnehmer zurückzuführen, sondern beruhten auf individuellen Unaufmerksamkeiten. Da in unmittelbarer Nähe aber inzwischen ein neues Baugebiet aufwachse, hat die Kommission gleichwohl in Absprache mit örtlichen Gemeindevertretern entschieden, ein Tempolimit von 70 km/h zu empfehlen.

 

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wurde 2013 und 2015 geprüft und nicht befürwortet. In einem neuerlichen Antrag hat die Gemeinde nun deutlich gemacht, dass sich im Bereich der Straße „Zum Steinkamp“ immer mehr Familien ansiedeln, deren Kinder zum Besuch der Grundschule und später auch zum Besuch weiterführender Schulen die L51 queren müssen, um den gegenüberliegenden kombinierten Fuß- und Radweg zu erreichen. Der damit einhergehende höhere Querungsbedarf lasse auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung nunmehr eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu und mache ein Tempolimit auch sinnvoll, so die Empfehlung der gemeinsamen Kommission, die u. a. mit Vertretern der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, des jeweiligen Straßenbaulastträgers (in diesem Fall der Landesstraßenbaubehörde) und des Landkreises Emsland (Fachbereich Straßenverkehr) besetzt ist. Als zusätzliche Sofortmaßnahme solle durch Beschneidungsarbeiten kurzfristig die Sichtbarkeit vor dem Gelände des anliegenden Gartenbaubetriebes für Fußgänger verbessert werden.

 

Der nächste Schritt besteht nun darin, dass die Verkehrsbehörde des Landkreises Emsland ab dem Ortsausgang der Gemeinde Werpeloh bis ca. 100 m nach dem Kreuzungsbereich Große Kreuzstraße/Zum Steinkamp die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h verkehrsrechtlich in beide Richtungen anordnet. Das Aufstellen der Schilder und damit die Umsetzung des Tempolimits erfolgt anschließend durch den Träger der Landesstraße, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.