Glasfaserausbau: Einwilligung für schnelles Internet notwendig
Grundstückseigentümer erhalten Post vom Landkreis Emsland
Meppen. Der Breitbandausbau im Landkreis Emsland nimmt Fahrt auf. Im Frühjahr stehen erste Spatenstiche an. Die innogy TelNet GmbH hat sich beim Ausschreibungsverfahren für das mittlere und südliche Kreisgebiet durchgesetzt und wird den Ausbau im Auftrag des Landkreises Emsland durchführen. Um die bisher schlecht versorgten Haushalte in diesem Gebiet mit einem Glasfaseranschluss versorgen zu können, müssen aber zunächst entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu erhalten Hausbesitzer in den nächsten Tagen Post vom Landkreis Emsland.
In dem Schreiben informiert der Landkreis Emsland über die anstehenden Bauarbeiten. Um nun die privaten Grundstücke für die Verlegung eines Glasfaserhausanschlusses betreten zu dürfen, benötigt das ausführende Unternehmen Westnetz GmbH die Genehmigung der Hausbesitzer. Erst nach Unterzeichnung und Rücksendung der beigefügten Erklärung der Grundstückseigentümer an den Landkreis Emsland kann das ausführende Unternehmen ein Mikrorohr in das Gebäude verlegen und anschließend den optischen Netzwerkanschluss installieren. Mit der Bewilligung der Arbeiten entstehen keine Kosten für die Grundstückseigentümer. Ebenfalls ist damit kein Vertragsabschluss für ein Produkt verbunden. Sollte sich ein Grundstückeigentümer allerdings erst nach Abschluss der Bauphase für einen Glasfaseranschluss entscheiden, muss er die anfallenden Kosten selbst tragen.
Die innogy TelNet GmbH und Westnetz GmbH werden in den kommenden Wochen weiter über das Projekt informieren. Dazu werden auch Bürgerinformationsveranstaltungen in den jeweiligen Kommunen abgehalten. Genaue Termine werden bekannt gegeben.
Für weitere Fragen steht die innogy TelNet GmbH unter der regionalen Hotline 05902/502-1204 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr) und der E-Mail-Adresse glasfaserausbau-nord@innogy.com zur Verfügung.