20.07.2015

Halbseitige Sperrung der Flutmuldenbrücke

Einspurige Nutzung dient Entlastung des Bauwerks im Zuge der Versener Straße

Meppen. Wie der Landkreis bereits mitteilte, kann die Straßenbrücke über die Flutmulde im Zuge der Versener Straße (Kreisstraße 203) in Meppen-Versen bis zum Zeitpunkt des Neubaus nur noch eingeschränkt genutzt werden. Ab Mittwoch, 22. Juli, muss der Verkehr einspurig über die Brücke geführt werden. Die halbseitige Sperrung dient der Entlastung des Bauwerks.

Durch die einspurige Nutzung ist es auch künftig möglich, dass die Brücke ohne Gewichtsbeschränkungen befahren werden kann. Die halbseitige Sperrung wird durch eine Ampelanlage und durch entsprechende Leiteinrichtungen und Beschilderung geregelt. Derzeit laufen die Planungen und die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für den Neubau der Brücke, der das alte und abgängige Bauwerk an selber Stelle ersetzen soll. Die Bauarbeiten sollen im Jahr 2016 beginnen.

Eine routinemäßige Überprüfung des Bauwerks über die Flutmulde im Zuge der Versener Straße hatte ergeben, dass die alte aus den 1960er Jahren stammende Brücke in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkt ist. Die Konstruktion des etwa 200 Meter langen Bauwerks war damals in Teilstücken abschnittsweise hergestellt worden. Die so entstehenden Koppelfugen der vorgespannten Tragkonstruktion erwiesen sich nun als Schwachstellen im Bauwerk.

Der Landkreis Emsland wird eine Förderung der Maßnahme nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragen. Die Kosten für den Neubau belaufen sich auf rund 5,5 Mio. Euro. Im Fall einer Förderung würden 60 % der Kosten vom Land getragen.