21.03.2019

Handlungsleitfaden für das Kindeswohl

Landkreis Emsland und Landesschulbehörde unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

 

Meppen. Die Aufgaben der Schulen haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend verändert. Schule ist nicht mehr nur Lernort. Kinder und Jugendliche verbringen hier einen Großteil ihrer Zeit bei Betreuungsangeboten und Freizeitaktivitäten. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Mitarbeiter an Schulen erhalten so mehr und mehr Einblicke in die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. „Dies kann helfen, mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln“, sagt Landrat Reinhard Winter. Gemeinsam mit Horst-Dieter Husemann, Leiter Regionalabteilung Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde, unterschrieb er im Meppener Kreishaus eine Vereinbarung zur „Kooperation Kindeswohl“.

 

Diese Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesschulbehörde, den Schulen im Landkreis Emsland und dem Landkreis Emsland als öffentlichem Träger der Jugendhilfe stellt einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung an Schulen dar. Sie benennt u. a. die rechtlichen Grundlagen, bestimmt Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und informiert über die Meldung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt, die Dokumentation des Falles sowie den Datenschutz. Ebenfalls enthalten sind Ansprechpartner, die Fragen zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung beantworten können, sowie Merkblätter und Formulare wie der Meldebogen.

 

„Wir halten die Vereinbarung für äußerst sinnvoll und hilfreich. Die Kooperation zwischen Landesschulbehörde, Schulen und dem Landkreis Emsland erweitert die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft um einen zentralen Baustein. In gemeinsamer Verantwortung verbessern wir den Kinderschutz. Mit dem vorliegenden Handlungsleitfaden wird die umfassende Zusammenarbeit konkretisiert, optimiert und abgesichert“, sagt Husemann und lobt die Initiative. Der Impuls für die Vereinbarung ging vom Landkreis Emsland aus und soll im Sinne eines gelingenden Kinderschutzes ein vertrauensvolles und verbindliches Miteinander ermöglichen. Der Wortlaut der Vereinbarung wurde mit der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, abgestimmt.

 

Die Ziele der Kooperationsvereinbarung sind es, den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu optimieren und abzusichern. Darüber hinaus soll die rechtliche Sicherheit der Lehrkräfte beim Umgang mit Gefährdungslagen bei Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien erhöht werden. „Was sind die Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung, was ist zu tun, wie mache ich das richtig – das sind alles Fragen, bei denen die Vereinbarung helfen kann und für Orientierung sorgt“, erläutert Winter. Auch die Schule, die Landesschulbehörde und der Landkreis Emsland als Verantwortungsgemeinschaft sollen gestärkt und besser vernetzt werden, benennt der Landrat ein weiteres Ziel.

 

Im nächsten Schritt wird die Vereinbarung nun in den entsprechenden Dienstbesprechungen den Schulen vorgestellt. Im Folgenden sollen die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen im Landkreis Emsland die Vereinbarung unterzeichnen und ihre jeweiligen Kollegien über die Kooperation informieren. Die Gymnasien, Berufsbildenden Schulen sowie die Schulen in freier Trägerschaft sollen in einem zweiten Schritt für die Unterzeichnung der Vereinbarung gewonnen werden.

 

„Die Vereinbarung ist nicht statisch, sondern soll bei Bedarf weiterentwickelt werden“, sagt Winter. Mindestens alle drei Jahre kommen ihre Unterzeichner zu einem Austausch zusammen. Organisiert wird dies durch die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen des Landkreises Emsland.

 

Bild: Horst-Dieter Husemann von der Landesschulbehörde (l.) und Landrat Reinhard Winter unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung, die als Handlungsleitfaden für den Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung an Schulen dienen soll. (Foto: Landkreis Emsland)