09.03.2021

Hausärzte impfen Patienten zuhause

Landkreis Emsland stellt Moderna-Vakzin zur Verfügung und greift Landesregelung vor

 

Meppen. Da im Landkreis Emsland nun weitgehend die 80-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen wie auch die von Pflegediensten betreuten Personen der Priorität 1 mit einer Impfung versorgt werden konnten, ist bis Ende März geplant, auch die mobile Gruppe der 80-Jährigen gegen SARS-CoV-2-Virus in den Impfzentren in Lingen und Papenburg geimpft zu haben. Daher liegt dem Landkreis Emsland nun eine weitere Gruppe am Herzen: die immobilen Patienten primär über 80 Jahren, die ambulant durch die Hausärztinnen und Hausärzte versorgt werden. Sie sollen durch ihren behandelnden Arzt mit dem Impfstoff Moderna zuhause geimpft werden können.

 

„Diese Personengruppe ist oftmals schwer erkrankt und kann nicht mit dem Auto, dem Öffentlichen Personennahverkehr oder einer Krankenfahrt im Taxi ein Impfzentrum aufzusuchen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. „Der Landkreis Emsland greift da ganz klar den Planungen des Landes Niedersachsen vor, die für voraussichtlich Frühsommer eine Impfung dieser Personengruppe durch die Hausärzte vorsehen“, führt er weiter aus. „Wir stellen den Impfstoff von Moderna dafür zur Verfügung, der bei 2 bis 8 Grad im Kühlschrank gelagert werden kann“, erläutert Burgdorf. Damit sei auch sichergestellt, dass vorhandener Impfstoff zeitnah verbraucht werden könne.

 

Der Landkreis Emsland hat nun vor der offiziellen Öffnung der Hausarztpraxen um unkomplizierte Mithilfe beim Impfen gegen das SARS-CoV-2-Virus gebeten und dazu sämtliche Hausarztpraxen im Landkreis Emsland angeschrieben. In diesem Zusammenhang seien die Ärzte befragt worden, in welchem Umfang sie Impfstoff für die betroffene Personengruppe benötigen. Der entsprechende Impfstoff soll dann durch das zuständige Impfzentrum geliefert werden.

 

Die Auslieferung des Impfstoffs wird in der Reihenfolge der Rückmeldungen umgesetzt. Da die Impfstoffverfügbarkeit immer noch begrenzt ist, sind die Ärzte aufgefordert, nur die Anzahl von Impfstoffdosen anzugeben, die sie tatsächlich verimpfen können. Aus dem gleichen Grund wird der Landkreis Emsland ggf. nicht alle rückmeldenden Praxen in dem gewünschten Umfang beliefern können.