Im Interesse des Gesundheitsschutzes
Landkreis Emsland verordnet regionale Maßnahmen für Stadt Papenburg
Meppen. Die anhaltend kreisweit hohen Inzidenzwerte im Landkreis Emsland und hier insbesondere in den vergangenen Tagen die hohe Inzidenz in Papenburg mit einem Wert über 200 haben den Landkreis Emsland dazu bewogen, regionale Einschränkungen für das Stadtgebiet von Papenburg per Allgemeinverfügung zu veranlassen. Dies erfolgt auch in enger Abstimmung mit Papenburgs Bürgermeister Jan Peter Bechtluft. Ausgangsbeschränkung, Anordnung von Beschränkungen für den Einzelhandel, die Regelung des Freizeitsports und für die Schulen gelten nun ab Samstag, 20. März, bis zunächst einschließlich Sonntag, 11. April. Eine Option auf Verlängerung besteht.
„Wenngleich erhöhte Infektionen im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit in mehreren Betrieben in der Stadt Papenburg und daraus resultierend im weiteren familiären Umfeld stehen, ist das Infektionsgeschehen in der Stadt Papenburg insgesamt diffus. Die jetzt verfügten Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz. Auf diesem Weg kann gegebenenfalls das Infektionsgeschehen in Papenburg vermindert werden“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. So sind auch die Testungen bei der Meyer Werft bzw. den Dienstleistern des Unternehmens durch den Landkreis Emsland ausgeweitet worden. Weitere Absprachen mit der Werft sind in Vorbereitung.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sei geeignet, um eine weitere Ansteckung mit SARS-COV-2 insbesondere in den hochansteckenden Virusvarianten gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. „Die Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden sind dazu ein taugliches Mittel“, begründet Burgdorf die Maßnahme.
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in diesem Zeitraum ist allerdings gestattet, wenn konkret Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht, berufliche und dienstliche Tätigkeiten auch im Rahmen einer Ausbildung auszuüben sind oder Ehrenamtliche an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst teilnehmen. Darüber hinaus ist es erlaubt, Ehegatten, Lebenspartnern sowie die nichteheliche Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstiger Unterkunft während der Ausgangssperre zu besuchen. Werden notwendige medizinische, pflegerische, therapeutische und veterinärmedizinische Leistungen in Anspruch genommen, darf die eigene Unterkunft ebenfalls während der Ausgangssperre verlassen werden. Sind unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährigen zu begleiten und zu betreuen oder gilt dies für sterbende Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, so ist ebenfalls eine Ausnahme von der Regelung gestattet. Weiterhin gelten unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Vermeidung von Wildschäden und auch Versammlungen nach § 2 Nds. Versammlungsgesetz als Gründe für einen Aufenthalt außerhalb der Wohnung in Zeiten der Ausgangssperre.
Im Einzelhandel wird der Publikumsverkehr begrenzt, so dass sich lediglich ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei einer Verkaufsfläche über 800 qm gilt für den darüberhinausgehenden Teil ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche. Damit werden die Besucherzahlen gegenüber der jetzigen Landesverordnung faktisch halbiert. Die bisherige Quadratmeterregelung von 40 qm pro Kunde bei „Click & Meet“-Angeboten ist davon nicht betroffen.
Für den Bereich des Freizeit- und Amateursports besagt die Regelung, dass dieser nur allein, mit einer weiteren Person zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden darf. Diese Regelung gilt auch für eine Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren.
Wegen der örtlichen Infektionslage ist es trotz der Regelungen des Niedersächsischen Rahmenhygieneplans Schule nicht angezeigt, weiteren Jahrgängen die Rückkehr in den Präsenzunterricht im Wechselmodell (Szenario B) zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass über die bereits bis zum 21. März im Wechselmodell befindlichen Jahrgänge hinaus keine weitere Ausdehnung erfolgt. Für die Schülerinnen und Schüler, die bereits im Wechselmodell unterrichtet werden, ändert sich nichts.
„Wir werden die weitere Entwicklung der Inzidenz genau beobachten und davon unser weiteres Vorgehen abhängig machen“, sagt der Landrat abschließend.